08.12.2010, 12:17 Uhr | AFP, bab
Keine Gebühren für fehlgeschlagenen Lastschriften (Foto: imago) (Quelle: imago)
Banken dürfen Kunden keine Benachrichtigungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriften berechnen. Das hat das Landgericht Leipzig in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 08 O 1140/10). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS), die sich damit gegen die Sparkasse Meißen durchsetzen konnte und dem Urteil eine "generelle Bedeutung" für die gesamte Branche zumisst.
Den Verbraucherschützern zufolge hatte der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren mehreren Urteilen Banken das Recht abgesprochen, Gebühren für fehlgeschlagene Lastschriften zu verlangen. Das gleiche gilt für Überweisungen. Im Herbst 2009 änderten die Institute im Zuge der Umstellung auf den neuen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) jedoch ihre Geschäftsbedingungen – und führten in diesem Zusammenhang wieder Klauseln für Benachrichtigungsgebühren ein.
Wie die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung zum Urteil bekannt gibt, häuften sich nach der Wiedereinführung der Gebühren auch die Beschwerden. Zwischen einem und fünf Euro verlangten die Institute, wenn etwa ein Unternehmen vom Konto eines Verbrauchers einen Betrag einziehen wollte, das Konto jedoch nicht ausreichend gedeckt war. Die Verbraucherzentrale hielt diese Praxis für nicht rechtens und klagte.
In dem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung für den gesamten Banksektor folgten die Richter mit ihrem Urteil der Auffassung der Verbraucherschützer. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Sparkasse Meißen kann noch Berufung einlegen. Die VZS rät Verbrauchern dennoch, während der vergangenen Monate erhobene Benachrichtigungsgebühren von ihren Banken zurückzufordern. Dazu stellt sie in ihrem Internetangebot einen Musterbrief (PDF) bereit.
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Quelle: bab , AFP
genervter schrieb:
am 9. Dezember 2010 um 12:06:38
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abzocker
sind die handy anbieter Debitelmobilcom -talkline nur weil eine abbuchung fehlgeschlagen ist haben die von mein konto 2 x 43,-
abgebucht ob wohl ich das geld 2x 13,- andern tag sofort überwiesen haben ,an alle die handy verträge haben last nichts vom konto abbuchen zahlt lieber selber
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moving schrieb:
am 8. Dezember 2010 um 19:05:12
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Rücklastschriftgebühr
Mein Kommentar gestern wurde von T-online zensiert und verworfen:
Stimme Simone und anderen hier zu. Bedingt durch
Umzug haben wir unser Konto bei einer Bank aufgelöst. Da wir nicht alle über die neue Bankverbindung rechtzeitig informieren konnten, wurde gerade bei Wasser, Müllabfuhr etc. eine Rücklastschriftgebühr von jeweils 10€ fällig. Am schlimmsten war es bei Fonic, Handyanbieter, der gleich 30€ verlangten, da wir aus Versehen mehrmals versucht hatten das Handy aufzuladen.
Lastschrift nein!
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dennis schrieb:
am 8. Dezember 2010 um 15:52:42
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Kosten für "extra Arbeir?! Lächerlich
Alles passiert autom.!Die Bank hat werder kosten noch Arbeit!Und selbst von diesem
Gerichtsurteil,werden sich die Banken nicht beeindrucken lassen!Banke,Versicherung,Strom/Öl/Gaskonzerne können und dürfen alles!Und daran wird sich nichts ändern,weil die korrupten Politiker schon wärend ihrer Amtszeit in den Aussichtsräten sitzen, kräftig abkassieren und Lobbygesetzte für sie machen!
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