23.12.2011, 19:18 Uhr | dapd
Die Postbank Finanzberatung AG muss einem Anleger wegen fehlerhafter Beratung 122.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Aurich (Az. 5 O 1242/10), berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".
Danach hatte ein für die Postbank tätiger Berater Fonds empfohlen, die nicht zum Produktumfang des Instituts gehörten. Damit habe die Postbank Finanzberatung ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt, entschieden die Richter. Der Kunde habe annehmen müssen, dass die Postbank ihm nur geprüfte Anlagen anbietet.
Tatsächlich aber erwiesen sich die Fonds als extrem riskant. Der Anleger verlor den Großteil der knapp 147.000 investierten Euro. Gegen das Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt.
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Quelle: dapd
XXL schrieb:
am 6. Januar 2012 um 15:46:00
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POSTBANK
ich kann nur jedem bürger bürgerin und maus raten postbank kündigen
die zeit ist vorbei der seriösität für den verbraucher ...
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Max schrieb:
am 6. Januar 2012 um 12:54:48
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Postbank
Ich gehe nie mehr zur Postbank.
Ohne was zu sagen haben mir von einem alten Sparbuch das ich auf ein neues übertragen ließ nicht
einmal die Hälfte ausbezahlt, die Zinsen Zinsen und so haben einfach die Kassiert. Unversämtheit
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Günter schrieb:
am 18. Dezember 2011 um 09:11:47
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Anleger
Eigentlich ist doch ganz klar, wenn ein Berater einen Fehler gemacht hat oder nur seinen Gewinn vor Augen hatte ist Er zum
Schadenersatz verpflichtet oder sein Arbeitgeber. Andererseits wenn ein Geschäft werweis was für Gewinne verspricht dann ist es entweder mit besonders hohen Risiken verbunden oder eine Luftblase. Die Gier darf den Verstand nicht ausschalten. Aber darauf setzen solche Berater nun mal.
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