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Urteil: Privat genutztes Arbeitszimmer absetzbar

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Privat genutztes Arbeitszimmer jetzt absetzbar

04.07.2011, 11:52 Uhr | dpa-AFX

Steuerbonus gibt es auch für einen im Wohnbereich untergebrachten Arbeitsplatz (Foto: imago)

Steuerbonus gibt es auch für einen im Wohnbereich untergebrachten Arbeitsplatz (Foto: imago)

Geld zurück vom Fiskus gibt es jetzt auch, wenn das Bügelbrett neben dem Schreibtisch steht: Wer seinem Job in einem kombinierten Wohn- und Arbeitszimmer nachgeht, darf dieses von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Und falls das Finanzamt widerspricht, muss der Steuerzahler trotzdem nicht klein beigeben.

Steuerbonus auch bei kombiniertem Wohn- und Arbeitszimmer

Das Urteil der Kölner Richter (Az.: 10 K 4126/09) ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahler, die ihr Wohnzimmer teilweise als Büro nutzen: Bisher gewährten die Finanzämter nur einen Steuernachlass bei überwiegend beruflicher Verwendung.

Betriebskosten werden anerkannt

"Wenn jemand in seinem Arbeitszimmer auch gebügelt hat, war das bisher ein Ausschlusskriterium", betonte der Pressesprecher des Gerichts, Heinz Neu. Nach dem neuen Urteil schließe auch eine wesentliche private Nutzung die Anerkennung der Betriebskosten nicht mehr aus.

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Unternehmer klagt erfolgreich

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer geklagt, der im Wohnzimmer seines Mietshauses auch einen Arbeitsbereich mit Schreibtisch und Büroregalen eingerichtet hat. Das Finanzgericht entschied, dass er die Kosten für das Zimmer zur Hälfte als "Betriebsausgaben" auf seine Einkommensteuer anrechnen darf.

Kosten anteilig geltend machen

Eine mögliche Revision vor dem Bundesfinanzhof steht noch aus. Bis dahin empfiehlt Heinz Neu Personen, die ihr Arbeitszimmer privat nutzen, die Kosten anteilig bei der Steuererklärung geltend zu machen. "Sollte das Finanzamt widersprechen, können Sie Einspruch einlegen", rät der Gerichtssprecher.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09) hatte bereits im letzten Jahr die vormals strenge Regelung zur Absetzbarkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer gekippt. Bis dahin bekam den Steuerbonus von bis zu 1250 Euro nur der, dessen Büro daheim Dreh- und Angelpunkt des Jobs ist.


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Quelle: dpa-AFX

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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Urteil: Privat genutztes Arbeitszimmer absetzbar"

Unternehmer schrieb: am 5. Juli 2011 um 11:29:18
(0) (0) Arbeitszimmer
juhu !

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100oktan schrieb: am 5. Juli 2011 um 07:28:48
(0) (5) Zu
90% ist dies ein Lehrerproblem. Nur - wer in dieser Welt hat einen Lehrer jemals zu Hause arbeiten sehen?

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Guter Hirte schrieb: am 4. Juli 2011 um 21:14:28
(0) (0) Die deutschen Arbeitszimmer
Ach die guten Arbeitszimmer, immer wieder immer wieder. Alle Jahre wieder. Lasst doch einfach den Geist ruhen!!!!

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