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Urteil: Selbstverteidigung statt kostenlosem Anwalt

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Selbstverteidigung statt kostenlosem Anwalt

28.09.2010, 14:38 Uhr | dpa

Die kostenlose Rechtsberatung wurde eingeschränkt (Foto: imago)

Die kostenlose Rechtsberatung wurde eingeschränkt (Foto: imago) (Quelle: imago)

Bedürftige haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt, wenn sie sich im konkreten Fall auch selbst helfen könnten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Mittellose hätten zwar grundsätzlich einen Anspruch auf rechtliche Beratung. Sie sollten dabei jedoch nicht besser gestellt werden als jemand, der den Anwalt bezahlen muss und sich deshalb überlegt, ob er seine Rechte nicht auch selbst wahrnehmen kann. (Az. 1 BvR 1974/08)

Zweimal sich selbst geholfen

Die Verfassungsrichter lehnten damit die Beschwerde einer Frau ab, die sich gegen die Kürzung ihrer Hartz-IV-Bezüge wehren wollte. Nachdem sie bereits in zwei Fällen selbst Widerspruch gegen Kürzungen eingelegt hatte - und damit zum Teil auch Erfolg hatte -, beauftragte sie in einem dritten Fall einen Anwalt, obwohl es sich um dieselbe Problematik handelte. Der Frau aus Bayern war das Geld gekürzt worden, weil sie mehrmals über Wochen im Krankenhaus war und dort kostenlose Verpflegung bekam. Ihr Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten im Wege der sogenannten Beratungshilfe wurde abgelehnt.

Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit

Dies verletze die Frau nicht in ihren Grundrechten, entschied nun das höchste deutsche Gericht. Zwar schreibe die Verfassung vor, dass auch Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, einen Anspruch auf Rechtsschutz haben. Es bestehe aber kein Verstoß gegen das "Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit", wenn "ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde".


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Quelle: dpa , t-online.de

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Kommentare (48)

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Thema: "Urteil: Selbstverteidigung statt kostenlosem Anwalt"

MBE schrieb: am 8. Oktober 2010 um 09:37:29
(0) (0) Anwalt
Man kann ja heute fast schon dankbar sein, wenn man mittelos oder Hartzlerist, denn kann man wegen jedem Mist klagen, denn Kosten
entstehen ja wieder nur für den dummen Steuerzahler. Es ist inzwischen schlimm, was alles bezahlt wird: RA - Kosten , Miete, Erstausstattung f. die Wohnung, usw. Kinder bekommen Kinderum nicht zur Schule zu gehen oder zu arbeiten, bekommen ein Kind nach dem anderen und meinen noch es ist ihr Recht den Steuerzahler auzubeuten.
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Faxen schrieb: am 30. September 2010 um 14:36:06
(0) (0) Ich hätte da gerne mal ein Problem:
Wer zahlt eigentlich die Winkeladvokaten, die hier die "Rechte" der Migranten und Sonstigen aus dem
Ausland (noch nicht aus- oder eingereist) verteidigen?
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Karatekid schrieb: am 30. September 2010 um 14:29:53
(0) (0) Habe inzwischen auch zur Selbstverteidigung
gegriffen; hab mich arbeitslos gemeldet, um dem irren Ver(s)teuerungsrausch unseres entgleisten
Politpersonals zu entgehen! Die können mir alle mal im Mondschein begegnen! Man kann auch mit weniger Geld auskommen, wenn man nicht den Schwerpunkt darauf legt! Was würden die Sklaventreiber dumm gucken, wenn das mal ein paar Millionen AN mehr machen würden! Wessen Geld würden sie dann ständig zum Fenster raus werfen?
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