02.09.2011, 09:06 Uhr | dpa-AFX, dpa
Streik an Schulen - auch verbeamtete Lehrer dürfen teilnehmen (Quelle: imago)
Beamte dürfen streiken, sofern sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhessen, die sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt hatten.
Die beiden Lehrer waren beide dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie dann vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung. (Az: 28 K 574/10.KS.D, 28 K 1208/10.KS.D)
Die Disziplinarkammer kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Nur hoheitlich tätige Beamte seien davon betroffen, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung.
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Gegen seine Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Quelle: dpa , dpa-AFX , t-online.de
Eva schrieb:
am 5. Oktober 2011 um 19:07:41
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Streik
Wenn solche Typen auch noch Recht bekommen und streiken dürfen kann aus den heutigen Schülern auch nichts mehr werden .Was sollen
sie denn noch lernen? dass sie ohne Arbeit geld verdienen wissen die meisten auch so schon,ohne diese faulen Lehrer.Es geht dieser Berufsgruppe zu gut.Viel Urlaub viel Geld und wenn sie keine Lust haben Krankheit oder Freistellung bei fortlaufenden Gehalt.Besser kann es doch gar nicht gehen sich auf Staatskosten ei feines leben zu machen.Ich habe wohl den falschen Job
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Harry-B schrieb:
am 3. September 2011 um 13:03:11
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über 100 %
Über 100 % Kostenerstattung einer privatärztlichen Rechnung. Das hätten Beamte gerne. Reicht es nicht aus, dass sie bereits
mehr als 100 % des Satzes der gesetzlichen Versicherten von der Beihilfe erstattet bekommen? Man sollte bei Beamten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auf 6 Wochen begrenzen und ihnen die Möglichkeiten eröffnen, wie jeder andere auch die Segnungen von ALG II genießen zu können.
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Beamter schrieb:
am 2. September 2011 um 21:27:54
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Beihilfe
Daß ein Beamter von der Beihilfe über 100 % erhält, ist ein Märchen.
Hier soll mir jemand genaue Daten geben, dann kann meine
Beihilfe aber etwas erleben. Ich erhalte nur etwa 95 % erstattet. Auf meine Anfrage, ob ich nicht an meine Krankenkasse einen höheren Satz erhalten könne, wurde mir geantwortet: natürlich, kostet für sie halt mehr, aber die Beihilfe wird um diesen Prozentsatz dann ermäßigt.Und was jetzt? Nenne mir einer genaue Daten, ich will sie haben und dann gibts Ärger. 100
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