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Verbraucherminister Aigner will bessere Bankberatung

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Aigner droht Banken wegen Kundenberatung

25.12.2009, 08:25 Uhr | dpa, AP, AFP

Ministerin Aigner droht Banken wegen Kundenberatung mit neuem Gesetz (Foto: imago) Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (Foto: imago)Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner droht den Banken mit einem Gesetz, um Kunden vor unzureichenden Finanzberatungen zu schützen. Alle Geldhäuser sollten künftig einheitliche Beipackzettel für Zertifikate, Versicherungen und andere Finanzprodukte liefern, die über tatsächliche Kosten und Risiken aufklären. "Wenn die Banken die nötigen Informationen verweigern, brauchen wir ein Gesetz", sagte Aigner der "Süddeutschen Zeitung". Bisher böten nur zwei Banken solche Beipackzettel an. Auch regt die Verbraucherministerin an, dass künftige Kartellstrafen dem Verbraucherschutz zugute kommen sollen. Die Produktinformationen sollten außerdem staatlich geprüft werden, sagte Aigner.

Informationen auf Stimmigkeit überprüfen

Die Anbieter müssten verpflichtet werden, "die wesentlichen Eigenschaften ihres Finanzprodukts in einem kurzen und präzisen Produktinformationsblatt zusammenzufassen", sagte Aigner. "Ich halte es für sinnvoll, wenn diese Angaben dann durch eine staatliche Behörde oder durch eine Zertifizierungsstelle auf Stimmigkeit geprüft würden."

Beratungsprotokolle in mehr Bereichen

Aigner forderte außerdem, dass Bank- und Finanzberater in noch mehr Fällen Beratungsprotokolle für ihre Kunden anfertigen müssen. "Diese Regelung gilt derzeit nur für Wertpapiere, aber noch nicht für Investmentfonds und Produkte des grauen Kapitalmarkts", kritisierte die Ministerin. Sie drängte erneut darauf, dass Berater über eine "angemessene Berufsqualifikation" verfügen müssten. "Wir diskutieren im Moment ein Paket von Maßnahmen."

Finanzkonzerne sollen für Fehler länger haften

Aigner will auch, dass Finanzkonzerne für Fehler länger haften. Fehler in Prospekten von Aktien, Fonds oder Zertifikaten sollen künftig statt nach drei erst nach zehn Jahren verjähren. Das heißt, der Kunde könnte sich noch zehn Jahre später vor Gericht Geld zurückholen, wenn ihm eine Anlage im Prospekt zu positiv beschrieben worden ist.

Kartellstrafen sollen Verbraucherschutz zugute kommen

Die Verbraucherministerin schlug ferner vor, künftige Kartellstrafen dem Verbraucherschutz zugute kommen zu lassen. "Die Kunden haben zwar den Schaden aus illegalen Preisabsprachen, erhalten aber keine Wiedergutmachung. Warum werden solche Kartellstrafen in Zukunft nicht für Verbraucherschutzzwecke verwendet?", zitierte die "Bild" die Ministerin. Hintergrund sind die jüngst vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder in Höhe von 160 Millionen Euro wegen jahrelanger Preisabsprachen der drei größten deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr.

Bußgelder könnten in eine Stiftung einfließen

Die Ministerin schlug dem Bericht zufolge vor, die Bußgelder zum Beispiel in eine Stiftung Verbraucherschutz einfließen zu lassen. So würden die Verbraucherverbände finanziell gestärkt und gleichzeitig hätten alle Verbraucher etwas davon.

Kritik an Qualität der Bankberatung

Ergebnisse einer Untersuchung der Stiftung Warentest zur Bankberatung nannte die Verbraucherschutzministerin "niederschmetternd". Oftmals hätten die Banken nicht einmal die gesetzlichen Anforderungen zum Einholen von Kundenangaben eingehalten. "Auch die Empfehlungen waren häufig unpassend", kritisierte Aigner. Verbrauchern, die auf der Suche nach Möglichkeiten zur Geldanlage sind, riet sie, "die Beratungsleistung vor der Unterschrift unter den Vertrag kritisch zu würdigen". Der Verbraucher solle sich fragen, ob der Berater die finanzielle Situation und Anlageziele ermittelt und ob er seinen


Quelle: AFP , dpa , dapd , t-online.de

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