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Verbraucherschützer fordern besseren Schutz vor Finanzprodukten

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Verbraucherschützer fordern besseren Schutz vor Finanzprodukten

25.01.2011, 14:22 Uhr | oca, AFP, dpa, dapd

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) (Foto: dpa)

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) (Foto: dpa)

Daten- und Verbraucherschützer fordern mehr Informationsrechte für Bürger als die Bundesregierung plant. So soll der Staat künftig auch bei Finanzangeboten vor schwarzen Schafen warnen. "Die Bürger müssen nicht nur vor belasteten Lebensmitteln, sondern auch vor unseriösen Finanzprodukten warnen", sagte der Chef des Bundesverbandes Verbraucherzentrale (vzbv), Gerd Billen, dem "Tagesspiegel". Deshalb müssten auch Finanzprodukte in das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aufgenommen werden.

Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, setzt sich dafür ein, den Finanzsektor in das VIG einzubeziehen. "Die Finanzaufsicht BaFin muss per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Anleger vor schlechten Anbietern zu warnen", sagte Schaar der Zeitung. Das VIG legt fest, welche Auskünfte der Staat Verbrauchern auf Anfrage erteilen muss. Künftig sollen Behörden in deutlich mehr Fällen - etwa bei Lebensmittel-Skandalen - verpflichtet sein, Informationen automatisch zu veröffentlichen.

Bloßer Verdacht nicht ausreichend

Angesichts des Skandals um Dioxin in Tierfutter will Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Behörden einem Zeitungsbericht zufolge zur Veröffentlichung der Namen von Futtermittelpanschern verpflichten. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums zur Überarbeitung des VIG hervor, aus dem die "Passauer Neuen Presse" zitiert. Eine Namensnennung müsse "bei Feststellung eines Rechtsverstoßes zwingend erfolgen", heißt es darin. Dies gelte für alle zumindest "die Tatumstände einer Ordnungswidrigkeit" erfüllenden Verstöße. Der bloße Verdacht sei allerdings nicht ausreichend.

Das seit 2008 geltende VIG regelt Informationsansprüche von Verbrauchern gegenüber Behörden. Bisher machten die Bürger jedoch nur "eher zurückhaltend" davon Gebrauch, zitiert die "Passauer Neue Presse" aus dem Entwurf. Ziel der Überarbeitung des Gesetzes ist nun, die Verbraucher "in noch größerer Zahl zur unmittelbaren und eigenständigen Wahrnehmung ihrer Auskunftsrechte zu ermutigen". So sollen Anträge auf Informationen nach dem VIG künftig auch per E-Mail möglich sein. Vorgesehen sei außerdem "die vollständige und eindeutige Kostenfreistellung einfacherer Anträge", "die Pflicht zur Erstellung eines Kostenvoranschlags bei umfangreicheren Anträgen" sowie "die Einführung einer Verpflichtung der Behörden zur Weiterleitung von Anträgen bei Unzuständigkeit".

"Report Mainz": Aigner will Kosten auf Antragsteller abwälzen

Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" berichtete, dass ein Verbraucher bei einer Anfrage zu Rechtsverstößen durch Lebensmittelproduzenten oder Händler die Kosten selbst tragen müsse, wenn mehr als 1000 Euro Verwaltungsaufwand entstehe. Aigner wolle Kosten abwälzen. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) nannte die Regelung "ein Stück perfide". "Das ist der Versuch, durch die Hintertür die Verbraucherinnen und Verbraucher doch wieder aus der Tür hinauszudrängen."

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Bearbeitungsgebühr ab 250 Euro Aufwand

Im Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes heißt es: "Daher sollten Anfragen, die einen Aufwand von mehr als 250 Euro beziehungsweise - bei Rechtsverstößen - 1000 Euro verursachen, in Zukunft voll kostenpflichtig sein." Das Ministerium betonte, bei sehr hohem Verwaltungsaufwand müsse eine Grenze gezogen werden.

So sollen künftig Bearbeitungsgebühren nur noch ab einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro erhoben werden, sagte Ministeriumssprecher Holger Eichele in Berlin. "Für den Bürger soll die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes künftig noch günstiger werden." Diese Grenze habe es bisher nicht gegeben. Bei Anfragen mit einem Aufwand von über 250 Euro solle es einen Kostenvoranschlag geben. Zudem seien rund 90 Prozent aller Anfragen nach seinen Angaben bisher kostenlos von Behörden beantwortet worden.


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Quelle: dpa , dapd , AFP

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Kommentare (23)

zum Forum

Thema: "Verbraucherschützer fordern besseren Schutz vor Finanzprodukten"

juttadoris schrieb: am 28. Januar 2011 um 12:10:26
(0) (0) Bankanlagen
Hallo Kolkrabe, habe mit den Aktien von Deutsche Bank und Citibank N.Y. ein Vermögen gemacht,habe leider zu früh verkauft,aber
immerhin 180% Kursgewinne in 6 Monaten damit verdient, auch zu empfehlen alle Aktienanleihen auf Prime-Werte,d.h. 1 Jahr lang 10-20% Zins,dann entweder dafür di e Aktien,oder je nach Kurs voller Wert zurück plus die Zinsen. Siehe Internetseiten von Cobank, Dt.Bank,das sind die Marktführer. Richtig, kann man alles im internet abschliessen, sehr gute DV hat die comdirect!
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Kaufmann schrieb: am 28. Januar 2011 um 11:41:57
(0) (0) Verbraucherschützer
Der Bürger sollte wohl eher vor den selbstern.Verbr.Schützern gewarnt werden,wie die Gegentests bei
regionalen Verbraucherverbänden gezeigt haben, null Ahnung, einzige Empfehlung Bundeswertpapiere mit miniRendite, Bausparvertr.soll man auflösen, obwohl man in absehb.Zeit bauen will, Protokoll wurde nicht erstellt, aber man darf dafür 90€ zahlen, das ist doch der Skandal. Im übrigen,wenn Anleger zu blöd sind, um zu erkennen, dass hohe Zinsen von ausl.Banken mehr Risiko bedeuten,dann ist denen nic
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kolkrabe schrieb: am 27. Januar 2011 um 08:40:24
(0) (0) Finanzprodukte
Eigentlich ist es ganz einfach: ich warne vor allem, was von Banken und Sparkassen kommt. Ich stufe sie allesamt,
einschließlich unterstützender Politiker als potentniell untreu und mafios ein. Aktiengeschäfte können heute bequem und zuverlässig über einschlägige Portale im Internet abgewickelt werden und sparen sollte man ohnehin nicht. Das Geld in Sachwerten anlegen, die einem nicht mehr genommen werden können. Idealster Weg: die Familie als Kapitalgemeinschaft !
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