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Verbraucherschutz: Datenhandel nur noch nach Zustimmung

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Datenweitergabe nur noch nach Zustimmung

04.09.2008, 15:46 Uhr | bv

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach dem Datenschutzgipfel (Foto: dpa) Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach dem Datenschutzgipfel (Foto: dpa)Die Bürger sollen künftig vor einer Weitergabe ihrer Personen-Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Ein entsprechendes Gesetz könne bis Ende November ins Bundeskabinett kommen, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach einem Spitzentreffen von Bund und Ländern zum Datenschutz. Bußgelder sollen erhöht werden. Zu prüfen sei zudem, ob es eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Daten geben soll. Über einen besseren Vollzug beim Datenschutz solle in einer Arbeitsgruppe bis Oktober beraten werden.

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Prinzip Einwilligung

Nach immer neuen Fällen von Datenmissbrauch zeigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nun zufrieden, dass beim Adresshandel zu Werbezwecken somit künftig das Prinzip "Einwilligung statt Widerspruch" gelte. Derzeit können die Daten auch weitergegeben werden, wenn der Einzelne nicht ausdrücklich widersprochen hat. Schaar forderte aber erneut eine bessere personelle Ausstattung bei der Datenschutzkontrolle.

Höhere Bußgelder bei Verstößen

Zudem sollen Bußgelder erhöht werden. Bislang dürfen Unternehmen eine begrenzte Zahl von Daten - Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel - nutzen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dies künftig nur möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Beraten will die Bundesregierung laut Schäuble auch über eine Kennzeichnungspflicht für Daten, so dass der Verbraucher erkennen kann, wie und woher ein Unternehmen Angaben über ihn erhalten hat. Über einen besseren Vollzug beim Datenschutz solle in einer Arbeitsgruppe bis Oktober beraten werden.

Seehofer spricht von Durchbruch

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hält die geplante Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Datenmissbrauch für einen "Durchbruch" für mehr Verbraucherschutz. "Zukünftig darf die Weitergabe der Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers erfolgen, das war mir das wichtigste Anliegen", teilte er am Donnerstag nach dem Spitzentreffen in Berlin mit. Seehofer rief Verbraucher und Wirtschaft zu mehr Wachsamkeit auf: "Jeder, der freiwillig seine Daten raus gibt, sollte immer im Auge haben, warum und zu welchem Zweck er das tut." Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor den Sinn neuer Gesetze hierzu bezweifelt. Nach dem Treffen sagte Schäuble, bei den versammelten Teilnehmern habe "große Übereinstimmung" geherrscht.

Wirtschaft hatte vor Eingriffen gewarnt

Vor dem Gipfel hatte die Wirtschaft vor staatlichen Eingriffen in den Datenhandel gewarnt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, hatte gesagt: "Kriminelle Machenschaften Einzelner dürfen nicht als Begründung dienen, die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Verbraucher und den berechtigten Interessen der Wirtschaft zu zerstören." Diese Balance wird nach dem Datenschutzgipfel jetzt neu eingestellt.

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Quelle: AFP , dpa-AFX , dpa , t-online.de

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