Die Schufa hat Daten von 65 Millionen Verbrauchern gespeichert (Foto: imago)Verbraucher sollten regelmäßig ihre Schufa-Daten überprüfen und die Auskunftsstelle auf Falschangaben hinweisen. So werden Bonitäts-Informationen über derzeit rund 65 Millionen Bürgern bei der zentralen Auskunftsstelle für Banken, Versandhändler und andere Dienstleister verwaltet. Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Schufa.
Neben Personen- und Adressdaten sammelt die Schufa auf den Kunden laufende Girokonten, Kreditkarten, Kundenkonten bei Händlern und Dienstleistern sowie bestehende Kredit- und Leasingverträge. Bei letzteren werden auch der Betrag und die Laufzeit des Vertrags vermerkt. Sogenannte Negativmerkmale werden bei vertragswidrigem Verhalten - etwa dem Missbrauch eines Girokontos nach dessen Sperrung - oder besonderen Ereignissen wie der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens eingetragen.
Wann müssen Angaben gelöscht werden?
Wenn Konten aufgelöst oder Kreditkarten zurückgegeben werden, sind Banken verpflichtet, diese Informationen zeitnah an die Schufa weiterzugeben, denn die Schufa muss die entsprechenden Angaben umgehend löschen. Bei vollständig zurückgezahlten Krediten müssen die Daten spätestens nach drei vollen Kalenderjahren nach dem Jahr der Meldung gelöscht werden.
Wie können Verbraucher ihre Daten prüfen?
Von Zeit zu Zeit sollten Verbraucher bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen, um eventuellen Nachteilen bei der Kreditbeantragung wegen fehlerhafter Daten vorzubeugen. Das funktioniert auf unterschiedlichen Wegen: In einigen Großstädten unterhält die Schufa Verbraucherservicestellen, wo gegen Vorlage des Personalausweises die Daten kostenlos eingesehen werden können. Per Post oder über die Schufa-Website www.meineschufa.de kann dagegen eine schriftliche Selbstauskunft zum Preis von 7,80 Euro bestellt werden.
Was tun, wenn Daten nicht stimmen?
Zuweilen kann es vorkommen, dass zum Beispiel längst erledigte Kredite oder zurückgegebene Kreditkarten noch in der Schufa-Auskunft auftauchen. In solchen Fällen sollten Betroffene die Schufa schriftlich zu einer Korrektur der Angaben auffordern.