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Verbraucherzentrale: Supermärkte fallen bei Preisangaben durch

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Supermärkte tricksen bei ihren Preisschildern

08.11.2010, 08:52 Uhr | cs

Seit 2000 müssen Supermärkte den Grundpreis für Waren angeben (Foto: imago)

Seit 2000 müssen Supermärkte den Grundpreis für Waren angeben (Foto: imago) (Quelle: imago)

Supermärkte tricksen offenbar bei ihren Preisschildern. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor fehlerhaften Preisschildern im Lebensmitteleinzelhandel. So entsprachen 60 Prozent der Angaben nicht der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe. Die Preise seien oftmals falsch berechnet oder erst gar nicht angegeben worden, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Dies habe eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen ergeben. Die Verbraucherschützer fordern deshalb klare gesetzliche Regelungen für die Preisangaben. Außerdem müssten die zuständigen Behörden besser kontrollieren.

Tricks an der Ladentheke

Bürger hatten sich wiederholt bei den Verbraucherzentralen über die mangelhaften Angaben auf Preisschildern in Supermärkten beschwert. Deshalb überprüften die Verbraucherschützer in bundesweit 93 Supermärkten (Aldi, Lidl, Netto, Penny, Real, Kaufland, Rewe, Kaiser´s Tengelmann, Edeka, Toom) insgesamt 3225 Lebensmittel. Dabei wurden in 1929 Fällen (60 Prozent) die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. Bei fast jedem fünften Preisschild fehlte der Grundpreis sogar völlig. Bei 1091 Produkten (42 Prozent) wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet - etwa Gewicht statt Volumen - und bei 288 Produkten (11 Prozent) der Grundpreis falsch berechnet. Oftmals seien die Grundpreise auch viel zu klein oder schlecht lesbar gewesen.

Besonders dramatisch ist die Lage bei Sondervorschriften. Hier versagte nach Ansicht der Verbraucherschützer der Einzelhandel komplett: Über 95 Prozent der geprüften Grundpreise für Puddingpulver und Tütensuppen waren fehlerhaft. Die Händler bezogen fälschlicherweise den Grundpreis auf die Menge des Pulvers in der Packung und nicht auf das Volumen der verzehrfertigen Zubereitung.

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Lebensmittelüberwachung muss besser kontrollieren

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge ist die Lebensmittelüberwachung für die Überprüfung der Preisschilder zuständig. Verletzen die Supermärkte ihre gesetzlichen Pflichten zur Grundpreisangabe, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die auch mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Dies geschehe allerdings selten. "Das Vergehen gilt in der Branche als Kavaliersdelikt", sagte Valet zu t-online.de.

Supermärkten fehlen Fachkenntnisse

"Der aktuelle Marktcheck verdeutlicht, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Grundpreisauszeichnung nicht mit der nötigen Sorgfalt umsetzt", so die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Mitteilung. Es fehlten elementare Fachkenntnisse zur Grundpreisangabe bei den Einzelhändlern. Das Ergebnis zeige, das der Handel die Gestaltung der Preisetiketten nutze, um Transparenz zu verhindern, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin.

Auch für Valet schludern die Supermärkte bei der Auszeichnung ihrer Ware. Es käme durchaus vor, dass die alten Preisschilder noch angebracht seien, obwohl bereits neue Produkte in den Regalen der Geschäfte lägen. "Die Supermärkte haben hier noch erhebliche Defizite. Deshalb müsste besser kontrolliert werden, um so die Supermärkte zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zu bewegen." In ihrer Studie "Grundpreisangaben im Lebensmitteleinzelhandel" fordern die Verbraucherzentralen: "Der Handel muss seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Grundpreisangabe gerecht werden und somit seinen Kunden einen optimalen Preisvergleich ermöglichen."

Seit September 2000 müssen Supermärkte den Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Produktpreises ausschildern. Verbraucher können anhand dieser Angabe Preise miteinander vergleichen. Dabei gibt der Grundpreis den Wert eines Produktes etwa in Gramm oder Liter an, sodass Kunden auch Waren mit unterschiedlichen Packungsgrößen leicht vergleichen können. Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 variieren diese erheblich. Lediglich für Wein, Schaumwein und Spirituosen gelten einheitliche Packungsgrößen.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (63)

zum Forum

Thema: "Verbraucherzentrale: Supermärkte fallen bei Preisangaben durch"

Mona Berg schrieb: am 5. November 2010 um 19:49:06
(0) (0) Falsche Preise in Supermärkten
Mir iat es schon öfter bei der Reichelt- und Edeka-Kette passiert, dass Sonderangebotspreise nicht berechnet
wurden. Erst nach Reklamation bekam ich die ausgeschilderten Sonderangebotspreise. Ab und an quetchte sich die Verkäuferin eine "Entschuldigung" heraus.
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pore schrieb: am 5. November 2010 um 19:48:54
(0) (0) Supermärkte
Das ist die EU, die Konzerne können machen was sie wollen. Die Regierung freut sich doch, noch mehr Steuern. Perwoll Für Sport
erst 2 Ltr. jetzt 1,5 Ltr. und teurer. Irische Butter usw. Ein Dank der Regierung an raffgierige Konzerne. Steuern fließen wie noch nie. Da können die Herrschaften doch richtig froh sein. Wir schaffen das doch den Bürgern das Geld aus der Tasche zuziehen.
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Der Echte schrieb: am 5. November 2010 um 19:41:46
(0) (0) @Günter
Was ist das denn für ein Markt, bei dem Sie 19 Jahre lang nur Ihr Lohnzettel interessiert?

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