21.02.2010, 16:27 Uhr | apn, dpa, mmr
Eine der Klägerfamilien feiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sätzen (Foto: dpa) Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verstößt gegen das Grundgesetz. In einem Grundsatzurteil verlangte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Karlsruher Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Überraschend kamen sie zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)
Zudem verstoßen die Sätze gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Der Entscheidung zufolge bleiben die gesetzlichen Vorschriften aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Der Gesetzgeber hat also mehrere Monate Zeit, eine neue Berechnungsmethode zu suchen, die dann zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten muss. Der Erste Senat ordnete jedoch an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen.
Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von denen alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen bemängelten, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.
Das Verfassungsgericht nannte zwar das zur Bedarfsermittlung von Hartz-IV-Empfängern gewählte sogenannte Statistikmodell ein grundsätzlich geeignetes Berechnungsverfahren. Davon sei aber immer wieder abgewichen worden, die Koppelung an den aktuellen Rentenwert sei ein sachwidriger Maßstabswechsel. Und ein kinderspezifischer Bedarf werde überhaupt nicht ermittelt, bemängelten die Verfassungsrichter. Die Festsetzung des Sozialgelds für Kinder auf 60 Prozent der Erwachsenen beruhe auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums.
Zugrunde lagen dem Grundsatzurteil drei Verfahren von Langzeitarbeitslosen, die ihre Kinder mit den bisherigen Regelsätzen nicht ausreichend versorgt sahen. Auch eine fünfköpfige Familie aus Dortmund klagte. Sie ist seit fünf Jahren auf Hartz IV angewiesen. Als der Widerspruch gegen den Bescheid des Dortmunder Jobcenters 2005 abgelehnt wurde, ging die Familie vors Sozialgericht Dortmund. Es folgten die Berufung beim Landessozialgericht Essen und die Revision beim Bundessozialgericht in Kassel.
Um über die Runden zu kommen, muss die Familie nach Angaben ihres Anwalts Martin Reucher stets genau rechnen. "Gegen Ende des Monats ab dem 20. wird das Geld regelmäßig knapp", sagte Reucher. Der 57-jährige Familienvater stockt sein Arbeitslosengeld II um eigenen Verdienst auf. Er hat einen Halbtagsjob als Lagerarbeiter in einem Dortmunder Möbelhaus. Die 41- jährige Mutter, gelernte Altenpflegerin, hat keine feste Anstellung. Die Kinder sind zwei, zehn und zwölf Jahre alt. "Gespart wird an dem, was man gesellschaftliche Teilhabe nennt: Mal ins Kino gehen, ins Hallenbad oder in den Zirkus", so Reucher.
Generell schreibe das Grundgesetz keine bestimmte Methode der Bedarfsermittlung für Hartz-IV-Bezieher vor, führte Gerichtspräsident Papier weiter aus. Der Gesetzgeber sei aber von Verfassung wegen verpflichtet, alle existenznotwenigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. Dem müssten verlässliche Zahlen und schlüssige Berechnungsverfahren zugrunde liegen.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte der Verfassungsgerichtspräsident weiter. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Der Begriff Existenzminimum bezeichnet das Mindesteinkommen, das nicht nur das Überleben sichern soll, sondern auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Neben Nahrung und Kleidung, Miet- und Heizkosten gehören dazu auch Ausgaben für Freizeit und Kultur. Das Existenzminimum ist nicht nur für Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II wichtig, sondern für jeden Steuerzahler. Denn Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Jeder Bürger muss das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen bestreiten können. Berücksichtigt werden auch der Versorgungsbedarf für den Krankheits- und Pflegefall sowie Kosten für die Kinderbetreuung und -Ausbildung.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Quelle: dapd , dpa , t-online.de
Joker schrieb:
am 13. Februar 2010 um 19:38:34
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Die Lösung
Die Lösung ist ganz einfach:Hartz IV Sätze rauf, Löhne rauf,
Die Gewinne der Unternehmer minimieren.Denn die sogenannten
Leistungsträger bringen ihr Geld eh nur auf schwarze Konten in der Schweiz.Hartz IV kostet dem Staat
jährl. 20 000 000 000,- € / Steuerhinterziehung der "Leis-
tungsträger jährl. 30 000 000 000,-€.Mit einem Blick sieht man wer den Staat mehr schädigt.
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1914-18 schrieb:
am 12. Februar 2010 um 09:13:51
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(0)
Paul
Ihrem Artikel kann man eigenlich nichts mehr hinzufügen.
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1914-18 schrieb:
am 12. Februar 2010 um 09:10:52
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(0)
Nicole
Schön, wenn die Herren ab 65 es müssen, sollen sie, ansonsten finde ich es nicht ok. Die Bezahlung einer Firma, die Ihre Arbeiter
ausleiht, ist fast so hoch wie wenn er direkt dort arbeiten würde. Nur, die Differenz dazwischen ist Ihr Verdienst. Was meinen Sie, wie Ihnen die Menschen die Türe einrennen, wenn Sie jetzt statt der 6.- oder 6,50 Euro mind. 9,-Euro zahlen würden. Es gibt ja auch nicht wenige, die haben einen erlernten Beruf, das ist eigentlich bares Kapital. Und Sie werden geac
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