03.06.2011, 11:36 Uhr | dpa-tmn
Bei Bordellen fällt die Vergnügungssteuer an (Foto: imago) (Quelle: Reuters)
Liebesdienste könnten zukünftig teurer werden, denn auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 2 S 196/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Denn schließlich fließen dem Betreiber aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit entsprechende Einnahmen zu.
Der Kläger betreibt ein sogenanntes "Laufhaus" mit 33 Zimmern, die an Prostituierte vermietet werden. Die Gemeinde erhebt von den Unternehmen, die bestimmte Vergnügungen mit sexuellem Hintergrund veranstalten, Vergnügungssteuer. Der Kläger meinte, nicht er, sondern allenfalls die bei ihm tätigen Prostituierten seien Steuerschuldner.
Das sahen die Richter anders: Zu Recht habe die Stadt den Betreiber und nicht die einzelnen Prostituierten als Steuerschuldner herangezogen. Der Veranstalter stelle nicht lediglich den Prostituierten die Räumlichkeiten zur Verfügung, vielmehr liege die Gesamtkonzeption des "Laufhauses" ausschließlich in seinen Händen. Zudem könne er die Vergnügungssteuer auch auf die Besucher abwälzen.
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Quelle: dpa-tmn
Holli schrieb:
am 2. Juni 2011 um 17:47:02
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Vergnügungssteuer
Ob Ergo die Steuer wieder absetzt? Dann ist der Kreislauf geschlossen ...
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