04.06.2010, 14:26 Uhr
Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Verkehrsrechtsschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es bleibt also jedem Verkehrsteilnehmer offen, sich durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzusichern. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, tritt die Versicherung bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten für die Interessen und Ansprüche des Versicherungsnehmers ein. Im Gegensatz dazu zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich eine fallspezifische Summe, wenn die Schuld dem Versicherungsnehmer zugesprochen wird. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung muss also ein Eigenverschulden vorliegen, während die Verkehrsrechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten zur Klärung einer strittige Schuldfrage abdeckt. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass eine Klage auf Schadensersatz ohne einen bestehenden Verkehrsrechtsschutz eigenfinanziert werden müsste.
Ein Verkehrsrechtsschutz wahrt die rechtlichen Belange des Versicherten unabhängig von dem Kläger beziehungsweise Beklagten. Demnach ist es unerheblich ob es sich dabei um eine Privatperson, eine Behörde oder ein Gericht handelt. Der Versicherer übernimmt dabei die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Detail kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung für verschiedene Szenarien auf. Zum einen setzt sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche als Folge eines Verkehrsunfalls durch. Zudem sind alle behördlichen und gerichtlichen Verfahren gegen den Fahrer versichert, insofern dieser zum Zeitpunkt des Vergehens über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Selbst bei nachweislicher Fahrlässigkeit des Versicherten greift der Verkehrsrechtsschutz. Ausnahmen bilden hier eine vorsätzliche Straftat oder andere schwerwiegende Verkehrsverstöße. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeldverfahren ist es hingegen unerheblich ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden. In beiden Fällen bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Ferner umfasst der Verkehrsrechtsschutz Streitigkeiten des Vertrags- und Sachenrechts, wenn der Konflikt sich um ein Auto dreht. Außerdem sind juristische Auseinandersetzungen bezüglich der Kfz-Steuer abgedeckt.
Abschließend ist es erwähnenswert, dass die Leistungen und Versicherungsprämien zwischen den Versicherern stark variieren können. So ist es möglich je nach Vertragsmodell Familienangehörige mitzuversichern oder die Höhe der Selbstbeteiligung zu reduzieren. Daher ist es ratsam diese Aspekte vorher gründlich zu prüfen.
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Quelle: t-online.de
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