06.10.2011, 13:22 Uhr | dpa-tnm
Bei Stürzen auf dem Gehweg haftet nicht automatisch die Gemeinde - es kommt auf die Höhe des Hindernisses an. Diese Erfahrung musste eine Klägerin vor Gericht machen, die mit einer Klage scheiterte. Das hat das Landgericht in Magdeburg entschieden (Az.: 10 O 22/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Ausschlaggebend sei die Höhe der Unebenheit: Höhendifferenzen auf dem Gehweg bis zwei Zentimeter seien normalerweise hinzunehmen, urteilten die Richter.
Geklagt hatte eine 69-jährige Frau, die über einen im Gehweg verbliebenen Rohrstumpf gestolpert war. Die Rentnerin forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro, weil die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die Richter sahen das anders: Der Rohrstumpf habe maximal einen Zentimeter aus dem Boden geragt und sei für die Fußgänger gut zu erkennen gewesen.
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Bereits im Juli 2011 war eine Klägerin mit einem ähnlichen Begehr vor dem Oberlandesgericht Koblenz gescheitert. Die Frau hatte nach einem Sturz über eine lose Fußmatte vor einem Geschäft gegen den Inhaber geklagt und verloren. Das Gericht argumentierte auch in dieser Entscheidung mit der guten Sichtbarkeit des Hindernisses und der allgemeinen Anforderung an die Aufmerksamkeit der Kundin.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Kalle schrieb:
am 17. Januar 2012 um 13:14:39
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(0)
verkehrssicherungspflicht
Ob das auch für private Hauseigentümer gilt. Ich glaube nicht.
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J.R. schrieb:
am 17. Januar 2012 um 09:28:37
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ein Rohrende darf
überhaupt nicht aus dem Gehweg ragen. Nach der Abtrennung wird der
verbleibende Rand abgeschliffen oder mittels
Vorschlaghammer vesenkt,
zumal die Kanten recht scharf sind und erhebliche Verletzungen verursachen
können. Meine Meinung ist Erfahrungssache und Teil meines Job`s.
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Bürger schrieb:
am 16. Januar 2012 um 22:58:11
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Bürgersteighindernisse
2 cm Hindernishöhe sind etwa eine halbe Betonplattenstärke, die der Richter als noch tolerabel einstuft. Das ist
bereits eine Stolperfalle ersten Ranges, denn nicht jeder achtet so minutiös auf den Bodenbelag, bei dem grau in grau die Unebenheiten optisch verschwinden und die Nacht gibt es auch noch! Aber vielleicht weiß das dieser Richter nicht!
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