13.07.2011, 12:11 Uhr | AFP
Vorsicht beim Fußballspielen auf der Dienstreise: Die Versicherung zahlt den Unfall nicht (Foto: imago)
Immer wieder sorgen Unfälle im Arbeitsumfeld für Streit: Wann greift der Versicherungsschutz, wer kommt für die im Rahmen des Unfalls anfallenden Kosten auf? Sportfreunde, die sich auf einer Dienstreise bei einem Fußballspiel mit Kollegen verletzen, können jedenfalls nicht damit rechnen, dass die gesetzliche Unfallversicherung zahlt. In diesem Sinne hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Wir erläutern Ihnen den Fall.
Nach dem Urteil der Darmstädter Richter fällt ein Fußballmatch auf einer Dienstreise nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der grundsätzlich auf einer Dienstreise geltende Versicherungsschutz bestehe nicht rund um die Uhr, erklärte das Gericht. (Az.: L 3 U 64/06).
In dem konkreten Fall hatte sich ein Baumarktleiter bei einem Fußballspiel, das im Rahmen eines zweitägigen Treffens mehrerer Marktleiter bei einem Lieferanten stattfand, am Kniegelenk verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, eine Verletztenrente zu gewähren: Es liege kein Arbeitsunfall vor. Dagegen klagte der 49-Jährige. Er argumentierte, das Spiel sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen.
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Das Landessozialgericht hingegen befand, das Fußballspiel sei dem "Rahmenprogramm" zuzuordnen. Daran ändere auch die Aufnahme in die Tagesordnung nichts. Zudem sei der Kläger "zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten weder aus arbeitsvertraglichen noch aus sonstigen Gründen verpflichtet gewesen."
Quelle: AFP
Eckhard schrieb:
am 13. Juli 2011 um 16:30:00
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Berufsgenossenschaft
Das Urteil ist richtig.Wer außerhalb vom beruflichen Umfeld verletzt wird sollte eine private Unfallversicherung oder
Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen haben.Es gibt zwar zahlungsunwillige Versicherungen doch mein Sohn hatte nach einem Motorradunfall keine Probleme.Die private BUV zahlte sofort nach Feststellung der BU,die private Unfall nach endgültiger Genesung und Feststellung der bleibenden Schäden.Es gab weder mit der ....... Leipziger noch Aachen........ Probleme.Gesund sein ist besser
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costa.brava.hombre schrieb:
am 13. Juli 2011 um 16:09:21
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Versicherungsschutz
Das ist typisch für deutsche Gerichte sobald Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ivolviert sind wir die Klage
abgewiesen. Denn vor Gericht sind alls gleich nur manche sind etwas gleicher.
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