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Verletzungen sofort der Versicherung melden

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Verletzungen sofort der Versicherung melden

21.04.2009, 10:29 Uhr | cs

Bei Verletzungen durch einen Unfall die Versicherung sofort informieren (Quelle: imago) Bei Verletzungen durch einen Unfall die Versicherung sofort informieren (Quelle: imago)Wer seiner privaten Unfallversicherung einen Schaden nicht unverzüglich meldet, verliert unter Umständen seinen Schutz. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor, über den die in München erscheinende Fachzeitschrift "Recht und Schaden" (Heft 2/2009) berichtet. Die Versicherung dürfe grob fahrlässiges Verhalten unterstellen, wenn der Versicherte mit der Schadensanzeige wartet. In der Konsequenz müsse sie dann nicht zahlen. (Az.: 20 U 176/07)

Verletzung zu spät gemeldet

In dem Fall klagte ein Mann nach einem Verkehrsunfall über Schmerzen im Halswirbelbereich. Obwohl er sich in ärztlicher Behandlung befand, zeigte er die Verletzung der Versicherung erst elf Monate später an. Er habe abwarten wollen, bis klar sei, ob die Verletzung mit dem Unfall zusammenhängt. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten: Eine Versicherung habe ein berechtigtes Interesse daran, so früh wie möglich über Ereignisse informiert zu werden, die für sie eventuell zu Leistungspflichten führen.


Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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