21.04.2009, 10:29 Uhr | cs
Bei Verletzungen durch einen Unfall die Versicherung sofort informieren (Quelle: imago)Wer seiner privaten Unfallversicherung einen Schaden nicht unverzüglich meldet, verliert unter Umständen seinen Schutz. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor, über den die in München erscheinende Fachzeitschrift "Recht und Schaden" (Heft 2/2009) berichtet. Die Versicherung dürfe grob fahrlässiges Verhalten unterstellen, wenn der Versicherte mit der Schadensanzeige wartet. In der Konsequenz müsse sie dann nicht zahlen. (Az.: 20 U 176/07)
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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