03.11.2011, 19:06 Uhr | dpa-tmn
Vergisst ein ehemaliger Mieter etwas in der alten Wohnung, darf der Vermieter die Gegenstände nicht einfach wegwerfen. Eine vermüllte Wohnung darf allerdings in Rechnung gestellt werden. Das müssen Sie bei Hinterlassenschaften beachten.
Im Chaos und der Hektik eines Umzugs wird schon mal etwas in der alten Wohnung, der Garage oder im Keller vergessen. Das darf der Vermieter nicht einfach wegwerfen, erläuterte Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München. Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände müsse das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahrt werden.
Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, sollte der Vermieter in dieser Zeit den Mieter auffordern, seine Sachen abzuholen. Der Vermieter sollte zudem die Beseitigung ankündigen und den Wert der zurückgelassenen Gegenstände schätzen. Müll und wertlose Dinge könne der Vermieter jedoch immer auf Kosten des Mieters durch den Sperrmüll wegbringen lassen.
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Ist die Wohnung noch so vollgestellt, dass sie nicht weitervermietet werden kann, kann der Vermieter den Angaben zufolge von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
@ geschädigte Vermieter schrieb:
am 30. Oktober 2011 um 13:47:37
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Mietnomaden
Liebe Vermieter, nehmt Euch doch einfach mal einen Makler, der sein Handwerk beherrscht.
Da werden die Leute vorab geprüft und
Mietschuldenfreiheitsbestätigung , Schufa eingeholt, Protokoll geschrieben usw.
Ich habe in 24 Jahren noch keinen Mietnomaden vermittelt und meine Vermieter sind seit vielen Jahren bei mir und zufrieden.
Und ja, natürlich hat ein Makler, der gut für beide Seiten arbeitet sein Geld auch verdient. Ist in jedem anderen Beruf auch so.
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Schnauzel schrieb:
am 30. Oktober 2011 um 12:25:42
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Vermieter
Wie sieht es denn umgekehrt aus?? Als mein Mieter ausgezogen ist, hat er etliche Gegenstände. die zur Wohnung gehörten, einfach
mitgenommen oder entsorgt. Die Dinge einzuklagen ist mir zu teuer, also bleibe ich auf dem Verlust sitzen. Von dem Zustand der verlassenen Wohnung ganz zu schweigen. Inzwischen bin ich vorsichtiger geworden.
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Didi schrieb:
am 30. Oktober 2011 um 07:36:17
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Mieterrückstände
Ist doch klar, dass der Vermieter auf Arbeit u. Kosten sitzen bleibt, denn wer div. zurückläßt sind meistens die
Mieter, die die Miete nicht selber zahlen, sond. vom Steuerzahler gesponsert bekommen. Und der Steuerzahler (hier der Vermieter) kann dann den Rest auch noch löhnen. Und der Ex-Mieter hat noch nicht mal ein schlechtes Gewissen, im Gegenteil, wenn der Vermiet. so blöd ist u. ihm die Wohn. vermietet, muß er auch die unangenehmen Konsequenzen tragen, er ist doch reich geworden durch ihn.
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