Druckkündigung
Unter einer Druckkündigung wird eine Kündigung verstanden, die der Arbeitgeber unter Einfluss eines Dritten (z. B. Belegschaft, Betriebsrat) ausspricht. Die Gesetzgebung lässt Druckkündigungen nur als allerletzte Notmaßnahme des Arbeitgebers zu. Der Arbeitgeber muss sich jedoch zunächst um eine andere Möglichkeit bemühen. Eine Versetzung wäre zum Beispiel eine Alternative. Aber auch der Arbeitnehmer wird angehalten sich an den Lösungsversuchen zu beteiligen.