12.09.2008, 19:05 Uhr | oca
Existenz von Versicherungen darf nicht verschwiegen werden. (Foto: imago)Wenn einer Versicherung weitere Verträge mit anderen Unfallversicherungen verschwiegen werden, kann das im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies unabhängig davon, dass grundsätzlich jede der Versicherungen bei einem Unfall zur Leistung verpflichtet bleibt (Az.: 14 U 26/06).
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Quelle: dpa , t-online.de
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