30.08.2010, 13:53 Uhr | dpa-tmn
Eine Scheidung hat auch Einfluss auf gemeinsame Versicherungen - und das kann kosten (Foto: Archiv) (Quelle: t-online.de)
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, dürfen Versicherer bis zu 500 Euro an Gebühren kassieren. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine private Rentenversicherung auf die Partner aufgeteilt werden soll. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor (Az.: 15 UF 120/10), auf das der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hingewiesen hat.
Als Faustformel gaben die Richter vor, dass Lebensversicherer 100 bis 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen. Das Gericht ließ aber auch Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss zu.
Bei der Privathaftpflichtversicherung bleibt der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert, erklärte die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck. Dies ändere sich mit der Scheidung. Deshalb sollte jeder der Partner bereits im Trennungsjahr für einen eigenen Vertrag sorgen. Ansonsten könne der Versicherungsschutz in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel die Prämie nicht mehr zahlt oder einen neuen Partner mitversichert.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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