02.01.2012, 14:08 Uhr | dpa-tmn, t-online.de - new
Kein Silvester ohne schönes Feuerwerk, denken sich viele. Doch bei dem lustigen Geböller kann auch schnell etwas zu Bruch gehen. Welche Versicherung zahlt überhaupt bei welchem Schaden? Wir klären auf.
Laute Böller und bunte Raketen gehören dazu: Für viele ist Silvester ohne Feuerwerk undenkbar. Mit der Freude darüber kann es allerdings schnell vorbei sein. Denn wenn sich etwa eine Rakete ins Haus verirrt oder ein Kanonenschlag im Briefkasten detoniert, entstehen Schäden. In vielen Fällen springt dann die Versicherung ein. In unserem Überblick sehen Sie, in welchem Fall welche Versicherung einspringt:
Hausratversicherung | Fliegt versehentlich eine Rakete in die Wohnung oder das Haus, kann ein Brand entstehen. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung hilfreich. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer oder aber auch Löschwasser entstehen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt. |
Wohngebäudeversicherung | Böller im Briefkasten sind für Hausbesitzer ärgerlich. Diese werden durch die Detonation zerstört oder zumindest beschädigt. Die Schuldigen sind am Neujahrsmorgen aber oft nicht mehr ausfindig zu machen. Hier hilft die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. |
Private Haftpflichtversicherung | Wer auf einer Party versehentlich oder aus Übermut einen Böller zündet, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese springe immer dann ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt. |
Kaskoversicherung | Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden. |
Private Unfallversicherung | Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. |
Quelle: dpa-tmn
Chris schrieb:
am 1. Januar 2012 um 19:24:12
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man zahlt seinen Schaden i.d.R. selbst!!!
Erst mal muss der eindeutige Beweis vorliegen, dass der Schaden durch die vom Beklagten abgefeuerte
Rakete entstand. Dies dürfte aber von einem Kläger bei einem Schaden in der Silvesternacht in den wenigsten Fällen möglich sein. Also - grau ist alle Theorie über evtl. entstehende Kosten.
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Renno schrieb:
am 1. Januar 2012 um 12:50:29
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Rakete 1-Schaden
Eine moderne PHV wird auch bei grob fahrlässig leisten, denn heute wird zwischen grob fahrlässig und Vorsatz
unterschieden, und der ist nicht versichert! Also es kommt immer auf die Aussage in der Schadenanzeige etc. an, sozusagen auf die Formulierung. Daher sind Aussagen von "jedermann" immer mit Vorsicht zu genießen, da jeder Fall anders liegt!
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Hansel schrieb:
am 1. Januar 2012 um 12:49:27
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Böller
Die Böller sollte man ganz und gar verbieten, denn die Schäden an Leib und Seele sind oft nicht heilbar. Raketen , sachgerecht
abgeschossen sind herrlich anzusehen und die Gefahr einer Verletzung ist recht gering ! Gesundes neues Jahr !
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