08.08.2011, 11:42 Uhr | AFP, bv
Azubis: Tipps für die richtige Versicherung (Foto: imago) (Quelle: imago)
Zehntausende Schulabgänger fangen zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September eine Lehre an und werden Azubi. Für sie stellt sich auch die Frage nach notwendigen Versicherungen. Hier unser Überblick darüber, welche Absicherungen sinnvoll sind und welche nicht.
Azubis mit eigenem Einkommen müssen sich selbst versichern. Sie haben die Wahl, müssen sich aber spätestens 14 Tage nach Beginn der Lehre entschieden haben. Wer bislang privat versichert war, kann mit Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Der Bund der Versicherten (BdV) rät aber, die private als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen zu lassen, um später ohne Gesundheitscheck zurück wechseln zu können. Manche private Zusatzversicherungen bieten günstige Beiträge für Azubis an.
Wer seinen Beruf nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Dies ist für Berufsanfänger besonders wichtig, denn sie bekommen meist keine oder nur eine sehr geringe Erwerbsminderungs-Rente. Der Vertrag sollte abgeschlossen werden, so lange man noch kerngesund ist. Schon kleine Leiden verteuern später die Police oder führen zur Ablehnung. Verbraucherschützer empfehlen eine Nachversicherungsgarantie, mit der eine Erhöhung der Rente bei einer Heirat oder einer Einkommenserhöhung ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich ist.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Auch Büromenschen können berufsunfähig werden. Geprüft werden sollte bei Abschluss, welche Tätigkeiten die Versicherung als zumutbar ansieht, wenn man zwar noch arbeiten kann, aber nicht mehr im ursprünglichen Beruf. Dies steht in den sogenannten Verweisungsklauseln. Viele Versicherungen verzichten inzwischen auf die Verweisung.
Wer aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wird oder nicht genug Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte eine Unfallversicherung haben. Sie zahlt bei dauerhafter Krankheit oder Invalidität nach einem Unfall. In 90 Prozent der Fälle führt aber eine Krankheit und nicht ein Unfall zu dauerhaften Schäden, wobei die Unfallpolice wirkungslos ist. Sie ist daher nur zweite Wahl nach der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Betrieb und auf dem Weg dorthin schützt die gesetzliche Unfallversicherung.
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Verbraucherschützer empfehlen Azubis eine Riester-Rente: Wer zu Beginn der Beitragszahlungen unter 26 ist, bekommt zur Grundzulage von 154 Euro noch 200 Euro dazu. Der BdV rät, die Finger von Kapital-Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Versicherungen zu lassen, bei denen der Großteil der Beiträge zuerst in die Taschen der Vermittler fließt und der Rest nur wenig Rendite bringe. Azubis sollten sich nach betriebseigener Altersvorsorge erkundigen, auch Investmentfonds oder Sparpläne sind eine Möglichkeit.
Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Schon deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung ein Muss. Unverheiratete Azubis sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert.
Eine Hausratversicherung ersetzt nach Feuer, Rohrbruch, Diebstahl oder Sturm die Schäden am Eigentum. Wer seine erste eigene Wohnung hat, sollte aber überlegen, ob der Wert der Einrichtung den Abschluss lohnt. Meist dürfte das nicht der Fall sein.
Viele Versicherungen werden Kunden angeboten, weil die Versicherer damit viel Geld verdienen. Zusätzlichen Schutz bieten sie jedoch kaum. Zu diesen Versicherungen gehören beispielsweise die Insassen-Unfallversicherung (fast alles ist über die Kfz-Haftpflicht abdeckt), die Glasbruch- und die Reisegepäckversicherung. Ein Glasbruch kommt selten vor und kostet meist nur wenig. An die Beaufsichtigung des Gepäcks werden extrem hohe Anforderungen gestellt - außerdem ist der Schaden auch hier meist überschaubar.
Auch auf eine Rechtschutzversicherung können Azubis nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg verzichten. Zwar kann ein Mietrechtschutz sinnvoll sein, aber den gibt es bei Bedarf auch für wenig Geld beim örtlichen Mieterschutzverein.
Quelle: AFP , t-online.de
mutti schrieb:
am 12. November 2011 um 14:28:01
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versicherungen
Die KV ist Pflicht, der AZUBI hier die Wahl zwischen den gesetzlichen KVs.
Das steht also sowieso nicht zur Debatte.
Ich kann
mit nicht vorstellen, dass ein AZUBI jemals aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung bekommt. Wenn er wirklich in den ersten Jahren abeitsunfähig wirde ist es meist ein Unfall und dann wäre vermutlich eine Unfallversicherung oder leider eine private Pflegeversicherung sinnvoll. Ich hatte keine BU - kann auch meinen Kindern keine BU mit ruhigem Gewissen empf.
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Azubi schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 21:54:49
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Fiedler schrieb
wie kann man bloß einen solchen unsinn schreiben?? weshalb soll ich nicht bei meiner bank oder sparkasse die versicherung
abschließen?? für mich gilt, was ich für die günstigste versicherung unterm strich zahlen muss und dafür los bin. und wenn das beim geldinstitut ist, schließe ich dort ab!! ob und was die daran verdienen, interressiert mich nicht, wichtig ist, was ich unterm strich zahlen muss. wo ist da das problem??
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Fredy schrieb:
am 8. August 2011 um 09:52:28
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Berufsunfähigkeitsver.
Viele Vertreter versuchen euch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit aufzuschwatzen. Aber bedenkt bitte eines -
KEINE Versicherung wird im Leistungsfall zahlen wenn nicht ALLT Punkte des kleingedruckten erfüllt sind.
Ob diese erfüllbar sind oder ob man das Geld lieber sparen sollte muß jeder für sich selbst entscheiden. Zahlreiche Berichte bei "WISO" oder im Internet belegen dies.
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