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Versicherungsschutz: Rotes Kennzeichen muss am Fahrzeug befestigt sein

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Rotes Kennzeichen muss am Fahrzeug befestigt sein

05.10.2011, 08:05 Uhr | mid, dpa-AFX

OLG-Urteil: Rotes Nummernschild muss immer am Wagen befestigt sein (Quelle: imago)

OLG-Urteil: Rotes Nummernschild muss immer am Wagen befestigt sein (Quelle: imago)

Ein Autofahrer, der ein rotes Kfz-Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt hat, verliert den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem kürzlich bekanntgewordenen Beschluss. (Az.: 10 U 1258/10).

Urteil: Schild muss montiert sein

Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung in den einschlägigen Versicherungsbedingungen, wonach das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen "versehen" sein muss, so zu verstehen, dass es am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss.

Versicherung übernahm Brandschaden nicht

Das Gericht gab mit seinem Beschluss einer Fahrzeugversicherung Recht. Eine Autofahrerin hatte das rote Kfz-Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern im Fahrzeug abgelegt. Als es zu einem Brandschaden kam, weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu übernehmen.

OLG: Kennzeichen darf nicht abgelöst werden

Das OLG hält das für berechtigt. Nach Darstellung der Richter besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn dieses Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern.


Quelle: dpa-AFX , mid

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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Versicherungsschutz: Rotes Kennzeichen muss am Fahrzeug befestigt sein"

Kalle schrieb: am 11. Oktober 2011 um 14:31:40
(0) (2) rote Nr.
da wird doch so schon genug Schindluder mit getrieben, manche fahren WOCHENLANG damit durch die Gegend. Habe selber einen
Autohändler als Nachbarn, der fährt doch nur damit, hat gar kein Auto mit Normalem Kennzeichen angemeldet. Nee frechheit und ich muss meine 3 alle anmelden obwohl ich auch nur eins zur Zeit fahrern kann.
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heinzelmann schrieb: am 11. Oktober 2011 um 12:20:25
(1) (1) Rotes Kennzeichen
nein,nein, UweMünchen, so einfach kkann man es sich nicht machen. Kfz.-Kennzeichen, ob rot oder schwarz, gehören an die
vorgesehenen Stellen am Fahrzeug und nicht an irgendwelche anderen Stellen im Fahrzeug um womöglich nicht erkannt zu werden. Ein bisschen Ordnung muss schon sein !
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UweMünchen schrieb: am 7. Oktober 2011 um 15:12:17
(4) (0) Rotes Kennz.
wieder so ein Praxisfernes Urteil in dem an der Sinnhaftigkeit gezweifelt werden darf.Rote Kennzeichen sind sehr beliebt bei
Dieben wenn auch meist nur zum sammeln, was zum Teufel spricht dagegen nachts die Schilder in das Auto hinter die Scheiben zu legen.Bald wird jeder vor lauter Regel nicht mehr wissen was er alles einhalten muß ohne bestraft zu werden und dies scheint mir der einzige Grund den die wollen alle nur unser bestes unser Geld !!
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