23.12.2011, 14:32 Uhr | dpa
Versicherungsmakler in Deutschland dürfen ihre Provisionen an ihre Kunden weitergeben. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat das aus dem Jahr 1934 stammende Verbot einer Weitergabe der Provision an den Endkunden kassiert, weil die Bestimmung zu ungenau sei. Es handelte sich nach Gerichtsangaben um eine Feststellungsklage, hinter der noch kein konkreter Fall stand. Bislang zahlen die Versicherer den Vermittlern bei Abschluss hohe Provisionen, die diese nach der Verordnung nicht an die Verbraucher weiterleiten durften.
Geklagt hatte nach eigenen Angaben der Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart. Mit der Entscheidung öffne sich der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern. "Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen", erklärte AVL-Inhaber Uwe Lange laut einer Mitteilung.
Die Finanzaufsicht BaFin bestätigte in Bonn, dass sie der AVL ein Bußgeld für den Fall der Provisionsweitergabe angedroht hat. Man warte nun die schriftlichen Urteilsgründe ab, um zu entscheiden, ob man in die Berufung oder über die zugelassene Sprungrevision gleich zum Bundesgerichtshof gehe, erklärte ein BaFin-Sprecher. Es sei bislang kein Bußgeld verhängt worden. Er bestätigte die möglicherweise grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. "Wenn ein Gericht eine Verordnung für rechtswidrig hält, ist das schon wichtig."
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Die Versicherungswirtschaft verteidigte ihr Geschäftsmodell. Das Provisionsabgabeverbot besteht aus gutem Grund, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth. "Es schützt Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen jenseits der bedarfsorientierten Beratung. Ohne das Verbot würde sich der Fokus des Verbrauchers weg vom individuell besten Produkt hin zum 'billigsten' Vermittler verlagern." Dabei komme die Beratung zu kurz.
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Quelle: dpa
Ergomän schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 20:54:40
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Provisiosabgabeverbot muss bleiben!
Wenn ich nun die Provision mit meinem Kunden teilen muss, kann ich ja gar nicht mehr mit meinen
Ärgo-Vertriebskollegen ins Bordell gehen oder muss ich dann meinen Kunden mitnehmen?
Der Kundenbetrug bei Riester und den Betriebsrenten wird dann aber auch kleiner, wenn die Provison geteilt wird, oder? Und wenn die Ärgo mit dem Al-Kaida-Kunden die Provision teil, dann muss der Schläfer auch nicht soviel Betrugsfälle vortäuschen und kommt leichter an die Kohle für den nächsten Anschlag.
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na ja schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 20:39:44
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Provisionen
Das öffnet Betrügern jetzt alle Türen.
Schließt einer ne hohe Versicherungssumme ab. vertreter kassiert die Provision.
Provision wird geteilt. der Vetrag 1-2 Jahre gezahlt und dann hat die versicherung die A Karte. Lieber überall nur noch Bestandprovisionen.
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cbr400 schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 20:32:48
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Provision 2. Teil
Da die Abschlusskosten in die Tarife einkalkuliert werden, zahlt letztlich der Kunde überhöhte Beiträge. Zudem werden,
nicht zuletzt auf Druck der Versicherungsunternehmen, dem Kunden Verträge mit hoher Provisionserwartung verkauft, ob er sie braucht oder nicht. Das Kundeninteresse steht hinter dem Provisionsinteresse zurück. Das würde dazu führen, dass nicht zu viele "Verkäufer" in dieser Branche groß werden, sondern ernsthafte Kundenbetreuer.
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