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Videokamera im Hauseingang unzulässig

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Überwachungskamera verletzt Persönlichkeitsrecht

12.04.2010, 15:47 Uhr | dpa

Kameras im Hausflur - Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte (Foto: imago) (Quelle: imago)

Eine Überwachungskamera im Hauseingang verletzt nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Diese müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, urteilte das Gericht. (Az. 423 C 34037/08)

Vermieter installierte Kamera

Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Sie war von innen auf die Eingangstür gerichtet und nahm jeden auf, der das Haus betrat. Als der Vermieter sich weigerte, die Kamera zu entfernen, zog die Frau vor Gericht.

Fahrräder wurden geklaut

Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn "eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre". Der beklagte Vermieter hatte angegeben, vor seinem Haus seien Fahrräder gestohlen worden, und Unbekannte hätten den Eingang mit Farbe besprüht.

Richter: Bei geschlossener Tür waren Delikte nicht sichtbar

Die Begründung reichte dem Richter nicht aus, weil die Delikte vor dem Haus begangen worden seien und bei geschlossener Tür von der Kamera nicht erfasst worden wären.

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dpa  

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Kommentare (72)

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Thema: "Videokamera im Hauseingang unzulässig"

nici schrieb: am 15. April 2010 um 10:13:49
(1) (1) @Henriette
Warum wird immer gleich unterstellt, man hätte etwas zu verbergen wenn man nicht ausspioniert werden will? Ich möchte nicht, das
Vermieter und Nachbarn wissen wann ich komme und gehe. Mir wurde mit dem Jugendamt gedroht, weil ich meine 12 jährige Tochter abends mal mit ins Kino zu "Harry Potter" genommen habe (Wochenende). Wir waren erst gegen 23 Uhr zu Hause - und das könne ja wohl nicht angehen! Und wenn abendliches Ausgehen schon verwerflich ist - was sollen Schichtarbeiter da machen?
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siggi schrieb: am 14. April 2010 um 06:48:49
(1) (0) Wandalismus
Wegen der Kosten die bei Wandalismus und Diebstählen enstehen bin ich sehr wohl dazu berechtigt mein Eigentum zu
schützen,dieses Recht nimmt mir kein Gericht der Welt.Bei den reichen Bonzen,die Angst um ihr Leben haben,werden sogar der öffendliche Verkehrsraum mit aufgenommen,vor und neben den Villen.Die Videoüberwachung muss angezeigt werden,so das sie jeder lesen kann,dass ist wohl die voraussetzung.
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Henriette schrieb: am 13. April 2010 um 19:27:57
(1) (1) Kameras
Wo kein Kläger,da kein Richter. In unserem Mehrfam.Haus ebenso in den Nachbarhäusern sind seit Jahren geschickt Kameras so
installiert, dass sowohl durch die Glaseingangstüre als auch im inneren sowie in der TG eine jederz.Kontrolle möglich ist, mit vollem Einverständnis der insges. 23 Parteien im Haus. Wer da etwas gegen hat, hat wohl etwas zu verbergen, oder böse Absichten.
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