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Vielen Zeitarbeitsfirmen droht die Insolvenz

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Vielen Zeitarbeitsfirmen droht die Insolvenz

28.02.2011, 19:26 Uhr | t-online.de

In Deutschland werden derzeit rund 900.000 Zeitarbeiter beschäftigt (Foto: dpa)

In Deutschland werden derzeit rund 900.000 Zeitarbeiter beschäftigt (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Im vergangenen Jahr sorgte ein spektakuläres Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Unruhe in der Zeitarbeitsbranche. Weil das Gericht einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit absprach, war es plötzlich fraglich, ob die Verträge von vielen Zeitarbeitern überhaupt noch gültig seien. Überdies war von möglichen Milliardenlasten für die Branche durch hohe Nachzahlungen an die Leiharbeiter die Rede. Genau dieses Szenario droht nun vielen Zeitarbeitsfirmen, wie aus der Begründung des Urteils hervorgeht. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Viele kleinere Unternehmen dürften damit vor der Insolvenz stehen.

Gewerkschaft fehlte es an "Sozialmächtigkeit"

Das Bundesarbeitsgericht hatte der Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) im Dezember 2010 die rote Karte gezeigt. Laut dem Urteil durfte die Gewerkschaft keine Tarifverträge mehr abschließen, weil es ihr an "Sozialmächtigkeit" fehlt. (Az.: 1 ABR 19/10). Die Gewerkschaften müssen ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig sein, um der Arbeitgeberseite ein wirkliches Gegengewicht bieten zu können. Das war aber bei dieser Gewerkschaft nicht gegeben.

Gewerkschaft CGZP schon seit 2005 nicht mehr tariffähig

Durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht dürfte die CGZP keine Tarifverträge mehr abschließen. Lange Zeit war aber unklar, ob damit auch die alten Tarifverträge hinfällig geworden sind. Wie die Begründung des Gerichts nun laut "FAZ" zeigt, war die Gewerkschaft CGZP schon seit 2005 nicht mehr tariffähig.

Zeitarbeiter müssen klagen

Damit sind die Alt-Verträge ungültig und die Zeitarbeiter müssen nach dem so genannten "Equal-Pay-Prinzip" wie die Arbeitnehmer in dem Entleihunternehmen bezahlt werden. Den betroffenen Leiharbeiter winkt nun nachträglich mehr Geld. Arbeitnehmer müssen ihre Forderungen aber gegenüber dem Firmen einklagen - falls sie nicht verjährt sind.

Zwar sind aufgrund anhängiger Verfahren noch nicht alle Rechtsfragen geklärt. Doch nach der Begründung des Arbeitsgerichts sind die Chancen der Beschäftigten auf mehr Lohn auf jeden Fall deutlich gestiegen. "Mit der Entscheidung ist die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Leiharbeiter Equal Pay durchsetzen können", sagte Martina Trümner, Justiziarin der Gewerkschaft Ver.di, der "Frankfurter Rundschau".

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Nachzahlungen in Milliardenhöhe drohen

Auf die Zeitarbeitsfirmen dürften nun hohe Nachzahlungen von Löhnen und Sozialabgaben zukommen. Die Gesamtsumme könnte laut "FAZ" in die Milliarden gehen. Schließlich soll die CGZP Tarifverträge für 200.000 bis 300.000 der mehr als 900.000 Zeitarbeiter in Deutschland abgeschlossen haben. Über 1600 Zeitarbeitsfirmen, darunter viele kleine Verleiher, sind vom Urteil betroffen.

Schon ab dem Frühjahr könnte damit insbesondere kleineren Unternehmen aufgrund der hohen Rückstellungen in den Bilanzen die Insolvenz drohen, wie die Zeitung weiter schreibt.


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (523)

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Thema: "Vielen Zeitarbeitsfirmen droht die Insolvenz"

PEA schrieb: am 3. März 2011 um 20:37:41
(0) (0) Zeitarbeitsfirmen
gut dass der anfang gemacht ist! In unserem Betrieb gibt es nicht nur zwei unterschiedlich bezahlte im gleichen Job,
sondern zurzeit 3 und bald 4 verschiedene Tarife...Himmel noch mal wer interessiert sich denn wirklich dafür...geht mal in die Katholischen Kliniken und sucht nach den Übeltätern unter Christlicher Flagge...könnte mir die Haare raufen.
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aitschpie schrieb: am 1. März 2011 um 10:17:43
(0) (0) Mindestlohn
Warum meckern wir, zu Recht, über niederige Stundenlöhne, kaufen aber Produkte aus Billiglohnländern, wo der Arbeiter im
Monat weniger verdient, als ein Leiharbeiter in Deutschland an einem Tag? Weil es so schön billig ist, da reicht es dann für ein paar Tage Urlaub mehr im Jahr!!
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Loddar schrieb: am 1. März 2011 um 08:35:09
(0) (0) Hoffen auf die Justiz (Rafaela)
Auf die Justiz (bezahlte Personen im Richteramt und in Anwaltsroben) zu hoffen, ist genauso illusorisch wie
das Hoffen, dass von den aus Kirchensteuern bezahlten "Beschäftigten" von ihren Diesnt- und Kultplätzen verkündigt wird. Von durch Wahlen legitimierten Lobbyisten ganz zu schweigen. Nötig ist solidarisches Handeln der Werktätigen selbst angesichts des systematischen Versagens der (z.T. korrumpierten) Gewerkschaften.
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