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Volkswagen: VW-Betriebsrat unterliegt Porsche im Streit um Mitbestimmung

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VW-Betriebsrat unterliegt im Streit mit Porsche

24.10.2007, 13:24 Uhr | AFP/ dpa/ T-Online

VW Autostadt in Wolfsburg (Foto: Reuters) VW Autostadt in Wolfsburg (Foto: Reuters) Im Streit um die Mitbestimmung bei der neuen Porsche-Holding hat der Betriebsrat von Volkswagen eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Die Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart in Ludwigsburg wies am Mittwoch (24.10.) die Einwände der Arbeitnehmervertreter von Europas größtem Autobauer gegen Porsche ab, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der VW-Betriebsrat will nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

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Themenüberblick - Volkswagen und Porsche

Klärung im Hauptverfahren
Das zuständige Registergericht wäre bei dem Eintrag der Europäischen Holding nicht an eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes gebunden, sagte der vorsitzende Richter zur Begründung des Beschlusses. Würde die Regelung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates für unzulässig erklärt, könnte das möglicherweise auch zu Nachteilen für die Porsche-Beschäftigten führen. Der Fall müsse nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, erklärte der Richter. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist die nächst höhere Instanz.



Sorgenfalten in Wolfsburg
Der VW-Betriebsrat wollte mit dem Gang vor Gericht mehr Mitsprache in der Holding erzwingen, unter der künftig auch VW angesiedelt sein soll. Die Wolfsburger fürchten nach dem Wegfall des VW-Gesetzes und einer Mehrheitsübernahme durch die Stuttgarter, dass die Belange der 323.000 VW-Beschäftigten vergleichsweise wenig Gewicht verglichen mit den gut 11.000 Porsche-Mitarbeitern haben. Der VW-Betriebsrat hatte angekündigt, sämtliche juristische Mittel auszuschöpfen.

Kampfansage der IG Metall
Im Vorfeld der Verhandlungen hatte die IG Metall den Volkswagen-Großaktionär Porsche gewarnt, auf Konfrontationskurs mit der Belegschaft zu gehen. "Fast jeder Beschäftigte bei Volkswagen ist Mitglied der IG Metall", sagte der niedersächsische IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine am Mittwoch im WDR. "Wir sind also in der Lage, im Zweifelsfall auch zu streiten und zu kämpfen. Ich kann nur Herrn Wiedeking auffordern, diese Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, sich mit uns zu arrangieren und auf Augenhöhe mit uns zu verhandeln."

Wenig Verständnis für Wiedeking
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Sonderregeln für das Land Niedersachsen bei Volkswagen am Vortag gekippt. Damit ist der Weg für Großaktionär Porsche frei, bei Europas größtem Autobauer die Macht zu übernehmen. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hatte zuvor zahlreiche Schutzbestimmungen bei VW wie den Haustarifvertrag in Frage gestellt. IG-Metall-Bezirksleiter Meine kritisierte in diesem Zusammenhang die Strukturen der geplanten Holding. "Das ist natürlich ein Stückchen merkwürdig, wenn man sieht, dass Volkswagen ungefähr zehnmal so viele Arbeitnehmer hat wie Porsche", sagte Meine und forderte eine Neuverhandlung der Regelung.

Porsche-Betriebsrat zeigt sich gelassen
Porsche selbst sieht die Sache gelassen. "Der Richter hat entscheiden, dass die Vereinbarung O.K. ist", sagte Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück nach der mündlichen Verhandlung. Er sei sich sicher, dass der Beschluss lange Bestand haben werde. Nun gehe es darum, mit VW wieder eine gute Arbeitsebene zu erreichen. Hücks Gegenspieler Osterloh zeigte sich dagegen sehr enttäuscht: "Ein Unternehmen kann man nie gegen die Beschäftigten übernehmen", sagte der VW-Betriebsratschef und kündigte juristischen Widerstand gegen den Beschluss an.

Porsche-Spitze äußerst zufrieden
Porsche selbst begrüßte die Entscheidung der Richter und sieht sich in seiner eigenen Auffassung bestärkt. Bei einer Beteiligungshöhe von knapp über 30 Prozent an Volkswagen gebe es keine rechtliche Grundlage, die VW-Arbeitnehmer an der Holding-Gründung zu beteiligen, hieß es. Mit der vom VW-Betriebsrat angegriffenen Mitbestimmungsvereinbarung habe das Unternehmen aber auch sicherstellen wollen, dass seine bisherigen Mitarbeiter auch nach einer Übernahme von VW weiterhin angemessen im Aufsichtsrat der Holding repräsentiert seien. Gemessen an der Belegschaftsstärke würde der Porsche-Belegschaft nach einer VW-Übernahme keiner der sechs Arbeitnehmersitze in dem Gremium zustehen.

Aufstockung gilt als sicher
Die Aufstockung des 31-Prozent-Anteils von Porsche an dem Wolfsburger Konzern gilt nach dem Aus des VW-Gesetzes als sicher. Nach dem Gesetz konnte kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag zentrale Teile des VW-Gesetzes gekippt. Der Stuttgarter Sportwagenbauer hat bereits einen Ausbau seines Einflusses in Wolfsburg signalisiert.

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Quelle: t-online.de

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