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Von der Leyen will Missbrauch von Leiharbeit verhindern

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Von der Leyen will Missbrauch von Leiharbeit verhindern

03.09.2010, 11:29 Uhr | AFP, t-online

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)  (Foto: ddp)

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) (Foto: ddp)

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit einem neuen Gesetz gegen Missbrauch bei der Leiharbeit vorgehen. "Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als 'Drehtür' zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird", heißt es in einem Gesetzentwurf ihres Ministeriums, der den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" vorlag.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren spektakuläre Fälle von Missbrauch der Zeitarbeit, wie etwa bei der Drogeriekette Schlecker. Das Unternehmen schloss zahlreiche kleinere Läden, dafür wurden größere XL-Märkte eröffnet. Schlecker kündigte den Mitarbeitern der alten Läden betriebsbedingt und beschäftige diese durch eine Schlecker nahestehende Zeitarbeitsfirma weiter. Die Löhne der Zeitarbeitfirma lagen aber deutlich unter den bisherigen Bezügen. Schlecker hat die umstrittene Personalpolitik inzwischen beendet.

Gleiche Bezahlung von Leiharbeiten wie Tarifkräfte

Um den Missbrauch der Zeitarbeit künftig zu verhindern sieht der neue Gesetzentwurf weitreichende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungs- sowie im Arbeitnehmerentsendegesetz vor. Danach sollen Betriebe auch künftig Mitarbeiter entlassen und sie "in zeitlichem Zusammenhang" wieder als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen einsetzen können, allerdings nur bei gleicher Bezahlung. Diesen Leiharbeitern müsse Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern gewährt werden, "ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist".

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Bis zu 25.000 Euro Bußgelder drohen

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung dieser Bestimmungen soll dem Entwurf zufolge ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro drohen. Ferner sei eine Klarstellung im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehen, um das Umgehen von Mindestlohn-Regelungen durch Einsatz von Leiharbeitern zu verhindern. Es komme "allein auf die von Leitarbeitnehmern oder Leiharbeitnehmerinnen ausgeübte Tätigkeit an", heißt es im Entwurf.


Quelle: t-online.de , AFP

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Kommentare (20)

zum Forum

Thema: "Von der Leyen will Missbrauch von Leiharbeit verhindern"

charly schrieb: am 31. Oktober 2010 um 09:31:59
(1) (0) Leiharbeit
Wie wäre es eigentlich mit Leihpolitiker die man grade so rauswerfen kann wenn sie nichts taugen!

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maria schrieb: am 7. September 2010 um 14:17:20
(1) (0) Leiharbeit
In der Metall und Elektroindustrie liegt der Stundenlohn zwischen 12,09 euro - 12,73 euro Brutto für Arbeiter/in.Ein
Leiharbeiter bekommt nur 7,60euro Brutto.Darüber sollte mal gesprochen werden.Ich kenne keine Zeitarbeitsfirma die für Arbeiter mehr bezahlt,das sind alles Schweine.
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Franz schrieb: am 4. September 2010 um 18:49:49
(0) (0) @ Sandra
Leiharbeiter bevorzugt für "einfache Tätigkeiten", die mit kurzer Einarbeitungszeit verbunden sind. Bei anspruchsvollen
Tätigkeiten mit langer Einarbeitungszeit versuchen die Firmen aus eigenem Interesse die eingearbeiteten und erfahrenen Arbeitnehmer bei Auftragseinbrüchen/ Konjunkturabschwächung zu halten - und sei es durch Kurzarbeit.
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