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Vorstellungsgespräch: Die absurdesten Antworten

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Wenn Vorstellungsgespräche zur Lachnummer werden

16.12.2010, 14:31 Uhr | t-online.de/business

Mit absurden Fragen können Bewerber im Vorstellungsgespräch viel verderben.  (Foto: imago)

Mit absurden Fragen können Bewerber im Vorstellungsgespräch viel verderben. (Foto: imago)

Personaler prüfen Jobkandidaten im Vorstellungsgespräch gerne knallhart - nicht selten mit fiesen Fangfragen. Und der Bewerber will natürlich auf keinen Fall etwas Falsches sagen. Trotzdem schießt sich mancher mit absurden Fragen und Antworten selbst ins Aus. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Personalverantwortlichen da zu Ohren kommt.

Schlecht vorbereitet

Man müsste meinen, dass sich Kandidaten mit Bewerbungsratgebern ausreichend auf die routinemäßigen Fragen vorbereiten: "Was sind Ihre Stärken und Schwächen?", "Warum wollen Sie bei uns arbeiten?" oder "Was sind Ihre Hobbys?" - das sollte heutzutage keinen Bewerber mehr aus dem Tritt bringen. Doch weit gefehlt! Das Jobportal Careerbuilder bat Personaler, die schrägsten Antworten der Bewerber einzuschicken.

Frühaufsteher unerwünscht

So antwortete eine Bewerberin nach Angaben eines Unternehmenscoachs auf die Frage nach ihren Schwächen damit, dass sie wirklich Probleme habe, morgens aufzustehen und dass oftmals verschlafe. Ein anderer habe gesagt, dass er nicht wirklich der "Lern-Typ" sei und er am liebsten einen Job hätte, der sich wenig verändert und leicht von der Hand geht.

Ehrlichkeit zählt

Die wahrscheinlich am häufigsten gestellten Frage ist die nach den Schwächen des Kandidaten. Als gelungene Antwort gilt in Fachkreisen meist, wenn der Bewerber es schafft, aus einer vermeintlichen Schwäche eine Stärke zu machen. Besonders wichtig ist es aber laut Experte Claus Peter Müller-Thurau, dass der Bewerber auf die Frage überzeugend und am besten ehrlich antworte, ohne dabei Einblick in seine seelischen Abgründe zu gewähren.

Auf jede Frage kommt es an

Und Vorsicht bei der abschließenden Frage: "Haben Sie noch Fragen?" Das ist alles andere als Smalltalk. Damit wird der Bewerber weiter unter die Lupe genommen. Und von wegen, es gibt keine dumme Fragen - in dieser Situation schon. "Hat Ihr Unternehmen eine Strategie, was Abwesenheiten an Montagen angeht?" gehört freilich zu den Fragen, die ein Jobkandidat nie stellen sollte. Das wusste ein Anwärter auf einen Job bei einem Lebensmittelkonzern allerdings nicht.

Dreist oder dumm oder beides?

Doch es geht noch dreister. "Wenn Sie mir ein Angebot machen - wie lange Zeit habe ich, bevor ich zum Drogentest muss?", soll sich ein Bewerber erkundigt haben. Alle Chancen verbaute sich auch ein Jobkandidat, der im Vorstellungsgespräch nach einem Fehler in seinem Arbeitsleben gefragt wurde - und wie er damit umgegangen sei. Die ehrliche, aber kaum empfehlenswerte Antwort: "Ich habe in meinem alten Job Büromaterial mitgehen lassen. Dann musste ich die Kosten erstatten."

Nachfragen erwünscht

Gute Fragen sind nach Einschätzung von Müller-Thurau (101 Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch) etwa: "Warum ist die Position überhaupt vakant?", "Wie lange dauert die Einarbeitungszeit?" Unbedingt unterlassen sollte der Bewerber jedoch, am Ende des Gesprächs nach seinen Einstellungschancen zu fragen. Das bringt den Personaler im Zweifelsfall in Verlegenheit und wirkt peinlich.

Tabu-Themen im Bewerbungsgespräch

Zugleich gibt es aber auch Fragen im Bewerbungsgespräch, die definitiv tabu sind. So darf etwa grundsätzlich nicht nach den finanziellen Verhältnissen eines Bewerbers gefragt werden. Ausnahmen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt werden soll.

Vorstrafen dürfen verschwiegen werden

Auch frühere Vorstrafen gehen den potenziellen Arbeitgeber nichts an - eine Ausnahme gilt aber auch hier, wenn es sich um eine Vertrauensstellung handelt. Krankheiten kann der Arbeitgeber etwa nur dann abfragen, wenn der Kandidat sich auf eine entsprechende Position bewirbt. Ausnahmen gelten da etwa für Krankenschwestern oder Ärzte.

Frage nach Schwangerschaft nicht zulässig

Nicht zulässig ist es, Frauen danach zu fragen, ob sie schwanger sind. Das geht sogar dann nicht, wenn für die freie Stelle ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen gilt. Nur wenn die Schwangerschaft die Berufsausübung unmittelbar verhindert, etwa bei Mannequins und Tänzerinnen oder wenn mit der Arbeit eine unmittelbare Infektionsgefahr verbunden ist, darf die Frage gestellt werden.


t-online.de/business  

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