Schluss mit den Urlaubsirrtümern
Irrtum 1: Tritt ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres in ein Unternehmen ein, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Wahrheit: Ein Mitarbeiter hat den vollen Urlaubsanspruch, wenn er in den ersten sechs Monaten eines Jahres in ein Unternehmen eintritt. Er muss allerdings die gesetzlich festgelegte sechsmonatige Wartefrist abwarten, bevor er seinen Jahresurlaub nehmen darf. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der vorherige Arbeitgeber die bereits genommenen Urlaubstage des Arbeitnehmers für das laufende Jahr bescheinigt. Diese werden ihm dann im neuen Arbeitsverhältnis abgezogen. (Quelle: HR-Works)