02.05.2011, 10:48 Uhr | dpa-tmn
Ehevertrag: Oft verpönt, dient aber der Absicherung vor allem des schwächeren Parts in der Ehe (Foto: imago) (Quelle: imago)
Am Anfang scheint die Welt noch rosa. Doch wenn die Liebe scheitert, kommt oft das böse Erwachen. Denn die Aufteilung des Vermögens bietet viel Anlass für Streit. Paare sollten daher mit einem Ehevertrag vorsorgen.
Freunde und Familie stehen Spalier, die Hochzeitsglocken läuten, ein Traum in Weiß - der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn des Rest des Lebens zu zweit.
Das wahre Leben sieht anders aus: Die Durchschnittsehe hält nur 14 Jahre. Und knapp 40 Prozent aller Ehen werden nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden geschieden. "In Großstädten ist es sogar jede zweite Ehe", sagt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin in Hamburg und Autorin eines Ratgebers zum Thema Ehe- und Partnerschaftsverträge.
Und mit der Scheidung kommt der Streit. (Scheidungskosten) Denn nur die wenigsten Brautpaare sichern sich für diesen Fall ab. Der Ehevertrag ist nach wie vor verpönt. "Viele wollen den Partner nicht vor den Kopf stoßen oder scheuen die Kosten", erklärt Rottmann. Dabei sei ein Ehevertrag ein Vertrag wie jeder andere auch, ein Fall von Für- und Vorsorge und ein Beweis dafür, dass man fair miteinander umgeht. "So wie Sie für Ihre Gesundheit oder die Rente vorsorgen, sollten Sie auch für den Fall des Scheiterns der Ehe vorsorgen."
Sprechen Sie das Thema Ehevertrag an, solange Sie noch verliebt und glücklich sind», rät Heike Dahmen-Lösche, Fachanwältin für Familienrecht und Autorin eines Ehevertrag-Ratgebers. Hauptaspekte sind die Wahl des Güterstandes, Regelungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie die Höhe und die Länge von Unterhaltszahlungen. Sogar der Hausrat lässt sich per Ehevertrag aufteilen.
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Besonders der schwächere Part sollte das Thema ansprechen. Früher wurde der Ehevertrag meist dazu genutzt, um dessen Ansprüche zu begrenzen, heute begründet er diese eher. "Denn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bietet nur noch eine Grundsicherheit", erklärt Constanze Hintze, Geschäftsführerin von Svea Kuschel und Kollegen, einer auf Frauen spezialisierten Finanzberatung in München. Da der Gesetzgeber die Unterhaltspflichten stark begrenzte, habe das Finanzmodell "Ich angel mir einen Millionär" ausgedient. Die Ehepartner seien nach der Scheidung zu mehr Eigenständigkeit angehalten, so Hintze.
Frauen, die nach wie vor auf das klassische Familienmodell setzen und lange Auszeiten vom Beruf nehmen oder diesen gar ganz aufgeben, stehen dadurch im Falle einer Scheidung schnell vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten. "Jede Frau, die heute heiratet und Kinder plant, sollte einen Ehevertrag abschließen", rät Dahmen-Lösche. Denn laut Gesetz müssen Mütter grundsätzlich wieder voll arbeiten gehen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt haben sie keine eigenen Unterhaltsansprüche mehr gegen den Ex-Ehemann.
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"Verlangen Sie, dass Sie Unterhalt bekommen, bis das Kind die Grundschule beendet hat", empfiehlt Dahmen-Lösche daher allen heiratswilligen Frauen, die Kinder planen. Hintze rät außerdem, im Ehevertrag zu vereinbaren, dass ein zusätzlicher Altersvorsorgevertrag auf den Namen desjenigen abgeschlossen wird, der die Kindererziehung übernimmt. Weitere Punkte, die Familien, die Nachwuchs planen, berücksichtigen sollten, seien die Höhe der Unterhaltszahlung sowie die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall.
Ein Muss ist der Ehevertrag auch für Paare mit ungleichen Vermögensverhältnissen - etwa wenn ein Partner besonders vermögend ist oder aber wenn ein Partner hohe Schulden mit in die Ehe einbringt. Auch Unternehmer oder Ehepartner, die im Begriff sind, eine Firma zu gründen, sollten einen Ehevertrag abschließen. Der Zugewinnausgleich ist in diesen Konstellationen einer der Hauptaspekte.
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"Eine Pauschallösung für diese Fälle gibt es allerdings nicht", sagt Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er betont, dass alle Paare individuelle Beratung suchen sollten. Denn oft seien weder die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft noch das andere Extrem, die Gütertrennung, die Ideallösung, so Grandel. "In vielen Fällen hilft es schon, die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren."
Hat man sich für einen Ehevertrag entschieden, kann man diesen zwar grundsätzlich selbst entwerfen. Doch wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte einen Anwalt hinzuziehen. "Wenn beide Partner genau wissen, was sie wollen, können sie gemeinsam einen Anwalt aufsuchen", so Rottmann. Ist man sich nicht einig oder nicht sicher, was man im Ehevertrag geregelt haben möchte, fährt man mit getrennten Anwälten besser. Am Weg zum Notar führt aber kein Weg vorbei. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.
Durchschnittsverdiener ohne nennenswertes Vermögen zahlen dafür etwa 250 Euro. "Beide Ehepartner sollten den Ehevertrag vor der Beurkundung beim Notar in Ruhe durchlesen", betont Grandel. Paare, die mit Anfang 20 heiraten, erst einmal keinen Nachwuchs planen und noch kein Vermögen besitzen, brauchen nicht an einen Ehevertrag zu denken. "Denn einen Ehevertrag kann man nicht nur vor der Eheschließung machen, sondern jederzeit", so Dahmen-Lösche. Gleiches gilt für Änderungen des Ehevertrages. Einzige Voraussetzung: Die Paare müssen sich einig sein.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
endaxi schrieb:
am 27. Februar 2012 um 21:30:20
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heirat nein danke
habe nie geheiratet, nach dem ich im ausland an den stränden erlebt habe,wie junge frauen sich gegenseitig tip,s gaben,wie
sie selbst nach der scheidung noch mehr geld rausholen können. sie gingen praktisch in rente, die dummen männer ,vermögend, waren vorher ausgesucht. ich lebte ca. 20 jahre in urlaubs
ländern rund ums mittel meer. auf was sie dort wirklich scharf waren ,kann sich jeder selbst denken,je dümmer der macker,umso begehrter.
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Politolix schrieb:
am 2. Mai 2011 um 14:17:01
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Ehevertrag
Eine Richterin hat in einer Dokumentation gesagt,dass sie bei Frauen in Prozessen kein Mitleid hat, wenn diese ihren Beruf
vollständig aufgeben nach Mutterschaft.Männer seien Deppen ,wenn sie heute darauf noch bestehen!
Die Versorgung nach einer Scheidung ist nicht die selbe, wie vor der Scheidungsreform und den neuen Unterhaltsbestimmungen.Ein Ehevertrag ist meiner Meinung nach notwendig und zwar nicht nur bei vermögenden Partnern. Die Ehe ist leider zum Risiko geworden,deshalb absichern!
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Rockery schrieb:
am 2. Mai 2011 um 09:13:59
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n
mal ehrlich wenn ich heiraten würde, würde ich den vertrag so abschliessen das jeder das im scheidungsfal bekommt was dieser in die ehe
mit gebracht hat, wenn ein kind da ist dann noch unterhalt aber sonst nichts, fair ist fair
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