Manager in Haftung zu nehmen scheitert oft am Nachweis eines Fehlverhaltens. (Foto: Archiv)Täglich füllen Meldungen von Pleiten und spektakulären Verlusten die Seiten der Gazetten. Manch ein Management versenkte Milliardenwerte. Kaum ein Manager muss aber mit Konsequenzen rechnen. Rücktritt und Abkassieren einer fürstlichen Abfindung sind meist die einzige Folge gravierenden Missmanagements. Das löst Empörung in der Bevölkerung aus - doch verläuft alles rechtens. Wieso haften Manager nicht, obwohl sie ihre Firma in den Ruin getrieben haben?
Eines ist klar: Grundsätzlich haften Manager für Fehlverhalten, etwa wenn sie Gesetze verletzen und dadurch den Ruin ihres Unternehmens besiegelt haben. Doch sind nach Einschätzung des Unternehmensrechtlers Ulrich Wackerbarth von der Fernuniversität Hagen die juristischen Hürden für die Managerhaftung sehr hoch. Solange ein Vorstand nicht offensichtlich rechtswidrig oder grob fahrlässig gehandelt hat, gelten Verluste oder gar die Pleite eines Unternehmens als Folge des allgemeinen unternehmerischen Risikos - die Verantwortlichen sind fein raus.
Fehlverhalten schwer nachzuweisen
Wackerbarth zufolge müsse Unternehmenslenkern etwa eindeutig nachgewiesen werden, dass sie sich bei ihren Entscheidungen nicht ausreichend informiert haben. Der Manager müsse zwar selbst beweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt habe. Doch stehen Entscheidungsträger nach den Worten des Experten häufig vor Entscheidungen, bei denen der Erfolg nicht immer abzusehen sei. Den Managern hier Fehlverhalten nachzuweisen, sei überaus schwer.
Aufsichträte müssten klagen
Dabei sind Aufsichträte verpflichtet, Manager auf Schadensersatz zu verklagen, falls handfeste Ansätze für eine Haftung vorliegen. "Das passiert in Deutschland aber so gut wie nie, höchstens gegen ehemalige Manager", so der Jura-Professor. Zudem sichern sich viele Manager gegen solche Klagen mit entsprechenden Versicherungen ab.
Keine Haftung gegenüber Anlegern
Für Kleinanleger bietet das deutsche Recht dennoch keine geeigneten Mittel, um Pleite-Manager persönlich haftbar zu machen, denn die haften in Deutschland nur gegenüber ihrem Unternehmen und keineswegs gegenüber Dritten. Geschädigte Anleger können sich zwar zusammentun und Schadensersatz fordern. Dieser fließt im Falle eines Erfolgs vor Gericht allerdings an das Unternehmen, was Klagen unattraktiv macht.
Schärfere Gesetze scheiterten am Widerstand der Wirtschaft
Dabei hätte die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder 2004 ein Gesetz zur Managerhaftung beschließen können. Finanzminister Eichel zog den entsprechenden Entwurf allerdings auf Druck der Wirtschaft zurück. Das sogenannte Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) sah vor, dass Manager bei Fehlverhalten mit bis zu dem Vierfachen ihrer Bruttobezüge in Haftung genommen werden könnten. Dieses Geld sollte dann an die klagenden Aktionäre fließen. Entscheidendes Element des KapInHaG: Manager hätten ihre Unschuld beweisen müssen. Im Zuge der Finanzkrise werden ähnliche Forderungen nun wieder laut.
Manager haften bereits heute
Dabei übersehen die Politiker, dass Manager bereits gegenüber ihren Gesellschaften voll haftbar gemacht werden können. Verantwortliche müssen im Fall von Gesetzesverstößen oder grober Fahrlässigkeit, die das Unternehmen finanziellen Schaden verursachten, schon heute voll gerade stehen. Letztlich ist alles aber eine Frage des Nachweises - und der ist schwer zu erbringen.