26.07.2011, 14:10 Uhr | dpa-tmn
Wer einen Wasserschaden verursacht, muss nicht immer alles zahlen. (Foto: imago)
Renovierungsarbeiten nach Wasserschäden können schnell teuer werden - und um die Übernahme der Kosten wird immer wieder gestritten. Dabei gilt: Ist ein neuer Anstrich notwendig, hat der Verursacher die Kosten dafür zu tragen. Gezahlt werden muss aber nur für den neuen Anstrich der betroffenen Wand. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Wir erläutern Ihnen die Entscheidung.
Das Gericht befand, dass der Verursacher des Wasserschadens die Renovierungskosten für angrenzende Räume nicht übernehmen muss (Az.: 2 U 209/10). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
In dem Fall, den die Koblenzer Richter verhandelten, war Wasser in den Keller eines Wohnhauses eingedrungen. Die Nachbarn hatten auf dem direkt angrenzenden Grundstück ein Fertighaus errichtet und beim Bau eine mangelhafte Anschlussfuge zum Mauerwerk des Gebäudes errichtet. Dieser Fehler war aus Sicht der Eigentümerin die Ursache für den Wassereinbruch.
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Die Richter sahen das ebenso, begrenzten jedoch die Höhe des Schadensersatzes. Die Nachbarn müssten nur die Kosten der Malerarbeiten für die betroffene Wand tragen, nicht aber für den Anstrich der angrenzenden Wände aufkommen. Die Tapeten an diesen Wänden seien bereits mehr als fünf Jahre alt. Nach diesem Zeitraum fielen in der Regel sowieso Schönheitsreparaturen an. So handele es sich dabei um sogenannte Sowieso-Kosten. Diese könnten den Nachbarn nicht auferlegt werden.
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Quelle: dpa-tmn
Stefan V. schrieb:
am 27. Juli 2011 um 20:30:21
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Mieter
Mieter muss man hart anpacken. Sonst zahlen die nicht. Aber ich hab meine Mieter noch immer ans Zahlen bekommen. Nur so als Tip. Ist
immer Auslegungssache, ob der Mieter am Schaden Schuld hat, aber ein paar Fotos vom Schaden gemacht, wenn der Mieter mal nicht da ist und Zeugen dazugeholt und der Mieter hat verloren! Nur so als Tip an alle anderen Vermieter hier.
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geba schrieb:
am 27. Juli 2011 um 14:01:40
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Wasserschaden: Verursacher muss Renovierung nicht komplett zahlen
man bekommt bei einem alten Auto ja auch nur den Zeitwert ersetzt und keinen neuen Ferrari.
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juri schrieb:
am 27. Juli 2011 um 12:26:22
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nach Nase urteilen
Was mich an dem Urteil aufregt ist nicht, dass nur die Wand gestrichen werden muss, (Ist auch verständlich, da ja wegen
undichter Fuge Eigenverschulden mit vorliegt), sondern dass hier eine Begründung angewendet wird, die bei Mietverhältnissen von einem Gericht als nichtig erkärt wurde.
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