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Weihnachtsdeko im und ums Haus: Nicht alles ist erlaubt

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Weihnachtsdeko im und ums Haus: Nicht alles ist erlaubt

23.12.2011, 14:59 Uhr | dpa-tmn

Festliche Deko im Treppenhaus ist nicht jedermanns Sache (Quelle: imago)

Festliche Deko im Treppenhaus ist nicht jedermanns Sache (Quelle: imago)

Viele Wohnungen werden derzeit wieder festlich geschmückt - und mancher Deko-Fan macht vor der eigenen Wohnungstür nicht halt. Das gefällt nicht jedem Vermieter - grundsätzlich verbieten darf er den Schmuck zum Fest jedoch nicht. Lesen Sie, was Mietern, die es gern weihnachtlich haben, erlaubt ist.

Adventskränze sind außen an der Wohnungstür erlaubt

So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Andere Mieter des Hauses dürften daran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 35 T 500/98).

Anders liegt der Fall, wenn Mieter das gesamte Treppenhaus nach ihren Vorstellungen weihnachtlich dekorieren wollen. Das müssten die Nachbarn nicht akzeptieren, befand das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08). Versprüht eine Mietpartei weihnachtliche Duftsprays im ganzen Haus, müssen die Nachbarn das auch nicht dulden. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).

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Lichterketten müssen sicher installiert sein

Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind in den Wohnungen und auch in den Fenstern erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für den Balkon und mit Einschränkungen auch für die Hausfassade. Voraussetzung ist, dass der Weihnachtsschmuck am Balkon oder an der Fassade sicher installiert ist und die Fassade nicht beschädigt wird.

Darüber hinaus dürfen die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 390/09). Generell sollten Mieter blinkende Weihnachtsdekorationen spätestens ab 22 Uhr abschalten.


Quelle: dpa-tmn

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Kommentare (7)

zum Forum

Thema: "Weihnachtsdeko im und ums Haus: Nicht alles ist erlaubt"

Michael schrieb: am 23. Dezember 2011 um 16:17:04
(1) (0) falsches Aktenzeichen
Zu der Entscheidung bezüglich des Adventskranzes an der Haustür nennen Sie das Aktenzeichen 35 T 500/98. Dieses
Aktenzeichen stimmt nicht. Richtig ist das Aktenzeichen 25 T 500/89. Die Entscheidung kann bei kostenlose-urteile.de nachgelesen werden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7194
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Soul schrieb: am 12. Dezember 2011 um 12:17:28
(5) (1) Beleuchtung
Das hatt mit Weihnachten doch nicht mehr zu tun!Schaut euch doch mal die Weihnachtsmärkte an,wie auf nem Rummel:-( ich fahre
jedes Jahr kilometerweit auswerts zum alten Weihnachtmark,Was mich stört ist die Geldmacherei,früher gas das nicht,da traf man sich zum singen auf der Strasse od.zur Kirche*ohne Mist*da gas kein Neid und es wurde geteilt.
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santa claus schrieb: am 6. Dezember 2011 um 16:41:26
(36) (5) 100.000 lichtlein leuchten
über geschmack kann man nicht streiten, doch was da in einigen gemeinden u. dorfgemeinschaften veranstaltet wird,
ist einfach zum Weihnachtsfest schon fast eine Beleidigung. Das ist kein Festtagsschmuck, sondern eine veranstaltung zu denen busse menschen herankarren, dass einem übel wird u. jeder will den anderen an geschmacklosigkeiten auch noch übertreffen, das ist schon sehr heftig. was soll man machen, jeder kann das tun wonach ihm der Sinn ist, u. wir ertragen es, so gut es eben geht.
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