24.10.2011, 13:57 Uhr | dpa
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mainz stärkt Arbeitnehmern den Rücken. Hat der Chef drei Mal Weihnachtsgeld überwiesen, darf er die Auszahlung nicht einfach einstellen, sondern muss den Arbeitnehmer fragen. Wir erläutern die Entscheidung.
Die Verpflichtung zur Zahlung gilt auch dann, wenn er bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen hat, dass die Auszahlung freiwillig erfolgt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Darin heißt es, mit der mehrmaligen Auszahlung ohne jeden Vorbehalt sei eine sogenannte betriebliche Übung entstanden, die der Arbeitgeber nicht einseitig, sondern nur mit Zustimmung des Mitarbeiters wieder einkassieren könne (Az.: 5 Sa 604/10).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Arbeitnehmers statt. Sein Arbeitgeber hatte viele Jahre lang Weihnachtsgeld gezahlt, dann aber im November 2005 erstmals darauf hingewiesen, dass die Zahlung freiwillig erfolge, so dass er sie jederzeit einstellen könne. Für 2009 zahlte der Arbeitgeber dann tatsächlich kein Weihnachtsgeld mehr und verwies auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Das LAG wertete das als rechtswidrig.
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In einem früheren Urteil hatte das LAG bereits festgestellt, dass ein Arbeitgeber allerdings dann die Zahlung von Weihnachtsgeld jederzeit einstellen darf, wenn er bereits im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung festgeschrieben hat (Az.: 6 Sa 46/11).
Quelle: t-online.de , dpa
Kumpelanton schrieb:
am 12. Dezember 2011 um 10:05:28
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Weihnachtsgeld
auch wir Rentner würden uns über ein Weihnachtsgeld sehr freuen , denn
auch wir haben in der Weihnachtszeit erhöhte
Auslagen, zb.Familie kommt
zu Besuch muß was auf den Tisch gestellt werden,Enkel und Urenkel
freuen sich auch ,wenn Oma und Opa ein kleines Geschenk ( natürlich auch über ein Großes) für sie hatt , auch über eine Weihnachtsgans würden sich viele Rentner freuen,weil sie sich die sonst nicht leisten können.
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Randolf schrieb:
am 3. November 2011 um 15:56:23
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Weihnachtsgeld
Bei uns ist das Weihnachtsgeld nach 40 Jahren aufgrund der "schlechten Auftragslage" gestrichen
worden.
Überstunden,Schichtarbeit,Feiertags-und Wochenendarbeit muss gemacht werden,wegen der "guten Auftragslage".Das natürlich zu gekürzten und gestrichenen Prozenten.Was denn nun,gute oder schlechte Auftraglage?!
Die Geschäftsleitung soll es sich vorn und hinten reinstecken bis Sie erstickt!
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Klaus schrieb:
am 31. Oktober 2011 um 23:17:50
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Bonusgeld nach Leistung? :-(
@Wolle: Eine Bonuszahlung nach Leistung ist in den Augen von jugen Leuten OK. Aber spätestens dann,wenn sie
Älter werden und Gesundheits/ Alters-bedingt nicht mehr die Leistung (Akkord-Stückzahlen; Nachlassende Konzentration/ Lernfähigkeit im Alter bei Immer komplexeren Programmen; Leitungsverdichtung) erbringen, werden sie anders darüber denken. Auserdem :Ein erfolgsorientierter Bonus ist nur fair, wenn die gesteckten Ziele, die das Unternehmen zu erreichen vorgibt auch erreicht werden kö
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