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Viele Bürger dürfen sich auf mehr Weihnachtsgeld freuen
18.11.2009, 13:48 Uhr | Von Claudia Giese und Markus Funke
Weihnachtsgeld wird in vielen Branchen ausgezahlt. (Foto: dpa)Viele Deutsche bekamen die Wirtschaftskrise in diesem Jahr hautnah zu spüren. Firmen meldeten Insolvenz an, viele Beschäftigte bangten um ihren Arbeitsplatz. Doch diejenigen, die ihren Job behielten, dürfen sich trotz Krise auf ihr Weihnachtsgeld freuen. Denn hier gibt’s sogar mehr als im letzten Jahr.
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Besonders die Bankbranche profitiert
Je nach Tarifbereich ergeben sich beim Weihnachtsgeld Steigerungen zwischen 1,5 und 7,3 Prozent, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf bekanntgab. Den Daten liegt eine Auswertung verschiedener Tarifverträge aus insgesamt 23 Branchen zugrunde. Auf ein besonders hohes Weihnachtsgeld dürfen sich in diesem Jahr die Beschäftigten aus der Bankbranche freuen, gefolgt von der Süßwarenindustrie, der westdeutschen Chemieindustrie und der Druckindustrie.
Krise trotzdem bemerkbar
Neben deutlichen Unterschieden im Ost-West-Vergleich, macht sich die Krise jedoch trotzdem bemerkbar, wie das WSI weiter mitteilte. Demnach wird die tarifliche Sonderzahlung nicht in allen Betrieben voll ausgezahlt. Hatte ein Betrieb in den vergangenen Monaten mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu kämpfen, so kann er mittels sogenannter Öffnungsklauseln im Tarifvertrag Abstriche beim Weihnachtsgeld machen. Nach Auskunft der Betriebsräte wurden in jedem zehnten Betrieb seit Mitte letzten Jahres Einsparungen vorgenommen oder sind in Planung.
Deutliche Unterschiede im Ost-West-Vergleich
Deutlich weniger Weihnachtsgeld erhalten die Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Besonders bemerkbar macht sich das in den Bereichen Chemie, öffentlicher Dienst und in der Metallindustrie. Aber auch andere Bereiche sind betroffen: Während beispielsweise in der Druckindustrie in Westdeutschland rund 100 Prozent Weihnachtsgeld ausgezahlt werden, erhalten die Mitarbeiter in Ostdeutschland nur rund 60 Prozent Weihnachtsgeld. Kein Weihnachtsgeld gibt es unter anderem für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk oder im Bauhauptgewerbe Ost.
Weihnachtsgeld ist freiwillige Arbeitgeberleistung
Das Weihnachtsgeld gilt grundsätzlich als eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers. Es ist nur dann für den Arbeitgeber verpflichtend, wenn das zuvor einzeln vereinbart wurde, tarifvertraglich verbindlich geregelt ist oder es eine dahingehende Betriebsvereinbarung gibt. Allerdings: Eine vorbehaltlose Zahlung des Weihnachtsgeldes in drei aufeinanderfolgenden Jahren führt zur betrieblichen Übung und damit zu einem Anspruch des Arbeitsnehmers.
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Quelle: t-online.de