
02.05.2011, 15:08 Uhr | Spiegel Online
Eine Gemeinde in Sachsen will ein bisschenWein anbauen, pflanzt Reben - und muss die Fläche kurze Zeit später roden. Schuld ist nicht das Wetter, sondern die EU-Weinmarktverordnung. Jetzt wollen die Hobby-Winzer die Bürokraten austricksen.
Eigentlich sollten die mehr als 1000 Weinreben in diesem Frühjahr blühen, sich in das ostdeutsche Panorama des gefluteten Tagebau-Sees mit Braunkohlekraftwerk einfügen. Doch die Reben liegen am Boden, die Knospen sind verschlossen, die Erde ist umgegraben. Nur in einem kleinen Bereich - mit rot-weiß gestreiftem Absperrband getrennt - sprießen noch gut 30 Pflanzen.
Es ist ein tristes Bild. Für das - je nach Perspektive - die EU-Weinmarktverordnung verantwortlich ist. Oder die Gemeinde Großpösna, die sich partout nicht an die Vorschriften der Brüsseler Bürokraten halten will. Und eigentlich wissen müsste, das so etwas immer Ärger gibt. Weil in Europa nicht jeder Winzer sein darf, der Winzer sein möchte, musste die Fläche gerodet werden. Doch die Bürger des kleinen Ortes nahe Leipzig wollen sich damit nicht abfinden. Und weiterkämpfen. Ihr Ziel: An gleicher Stelle wollen sie schon bald Wein ernten. Dieses mal ganz legal.
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Wie soll das gehen? Und ist das noch gesetzeswidriges Verhalten oder bereits sinnlose Bürokratie? Um auf diese Fragen Antworten zu finden, muss man ganz vorne anfangen. Im Jahr 2006 beantragt die Gemeinde Großpösna Pflanzrechte für eine Fläche von 26 Hektar. Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz lehnt das Gesuch ab. Begründung: Der Ort liegt nicht in der sächsischen Weinbauregion. Dies ist jedoch die Voraussetzung für ein entsprechendes Pflanzrecht. So heißt das wirklich.
Die Möchtegern-Weinbauern sind enttäuscht - und pflanzen im April 2008 Weinreben an. Nicht auf 26 Hektar, sondern auf 0,3 Hektar, einem Hundertstel der ursprünglichen Fläche. In diesem Gebiet, kleiner als ein Fußballfeld, heben die fleißigen Bürger die Erde aus, rammen Pfähle in den Boden, spannen Drähte und pflanzen die Reben. Die Gemeinde will das Weinanbaugebietchen in kleine Parzellen aufteilen und an Hobbywinzer verpachten.
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Allerdings hat sie die Pläne ohne das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgeheckt. Und die Beamten dort pochen auf ihre Vorschrift. Sie verhängen, Ordnung muss sein, ein Bußgeld von 3700 Euro und fordern die Gemeinde auf, das angebaute Feld zu roden.
Großpösna zahlt brav, versucht dann aber doch zu verhandeln, die Rodung noch zu umgehen - und muss schließlich noch eine zusätzliche Strafe zahlen. Dieses Mal gleich 4800 Euro. Der kleine Ort klagt, verliert aber auch vor Gericht. Die Bürger geben sich angesichts der Schmach zunächst geschlagen und laden zu einem Rodungs-Volksfest: Sie graben die mehr als 1000 Pflanzen aus, verkaufen einen Teil an Besucher aus dem Umland. Den Großteil horten sie.
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Nur ein knapp 100 Quadratmeter großes Areal lassen sie unberührt. Thomas Neuhaus, Vorsitzender des neu gegründeten Hobbywinzer-Vereins und hauptberuflich Rechtsanwalt, will eine Lücke im Gesetz entdeckt haben. Seine Idee: Jeder Hobby-Winzer pflanzt seine Reben auf einer eigenen Mini-Fläche an. Denn wer Wein auf weniger als 100 Quadratmeter anbaut, dem wird Eigengebrauch unterstellt. Und das bedeutet: Man braucht keine Pflanzrechte.
Soweit so gut. Ob die Bürger die ausgegrabenen Pflanzen wiederverwenden dürfen, die sich noch in ihrer Obhut befinden, ist allerdings noch immer ungeklärt. Das Umweltministerium in Dresden will sich die Sache ganz genau ansehen. Und das kann dauern. Die Bewohner sprechen von "störrischer Bürokratie", ihrer Meinung nach liegt Schilda in Sachsen. Hobby-Winzer Horst Rummel sagt: "Ich sehe ja ein, dass wir das Bußgeld bezahlen müssen." Und fragt: "Aber warum müssen wir die Pflanzen roden, wenn wir nachher sowieso wieder neue einpflanzen wollen? Wenn man mit dem Auto zu schnell fährt, kriegt man vielleicht einen Punkt in Flensburg, aber sie nehmen einem nicht das Auto weg!"
Der Sprecher des Umweltministeriums versucht sich ebenfalls mit einer Auto-Allegorie: "Sie können auch nicht über eine rote Ampel fahren, das Bußgeld zahlen und in Zukunft nicht mehr auf die Verkehrsregeln achten." Er verweist darauf, dass die Behörde auf die Rodung bestehen müsse, sonst verletze das Bundesland einen EU-Vertrag. Schließlich ist in der EU-Weinmarktverordnung ganz genau geregelt, welches Schicksal - man muss das so sagen - illegal angepflanzten Weinreben droht. Auf Seite 30, Artikel 85 heißt es: "Die Erzeuger müssen gegebenenfalls Flächen, die ohne entsprechende Pflanzrechte mit Reben bepflanzt wurden, auf eigene Kosten roden."
Quelle: Spiegel Online
user1 schrieb:
am 25. April 2011 um 19:13:42
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Weinanbau
Womit sich die EU-Superbürokraten und ihre willigen Helfer in Deutschland befassen, das ist unglaublich, unerträglich - ja
einfach unmöglich. Warum soll kein Wein angebaut werden? Das muß mir mal jemand erklären. Ich hoffe, die kommen mit ihrer Schlitzohrigkeit durch und machen allen Behörden eine lange Nase. Ach - ich vergaß, die Gurke durfte ja auch keine Krümmung haben, da schmeckt sie wohl nicht - oder irre ich mich da? ÉINFACH IDITOTISCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Original-Realo schrieb:
am 25. April 2011 um 17:56:33
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Weinbau in Sachsen
So lange die Weingärtner in Sachsen keine Agrarsubventionen fordern, sollte es eigentlich deren Privatvergnügen sein,
Wein anzubauen. Diese sturen Beamtenschädel von der EU schaffen es noch, aus uns einst begeisterten Europäern, wieder Nationalisten und Rechtspopulisten zu machen. Wer hat den Mut und die Macht, diesen Papiertaglöhnern in Brüssel in den Arm zu fallen ? Allerdings wäre genau zu untersuchen, inwieweit unsere Politikpfeifen Brüssel als Ausrede zu mißbrauchen.
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Walter schrieb:
am 25. April 2011 um 17:56:28
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EU
Paragrafen,Paragrafen, gab es da nicht mal einen Film in der DDR. Daran hat sich bis Heute nichts geändert. Im Gegenteil es wird noch
schlimmer.Die Krümmung der Gurke und der Banane ist ja endlich vorbei aber dafür gibt esd genug anderen Unsinn, den die EU mit gut bezahlten Abgeordneten zum "Wohle" des Volkes verzapft.Macht diesen Unsinn endlich ein Ende.
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