11.03.2009, 10:56 Uhr | dpa/ dpa-tmn/ t-online.de/business
Viele Unternehmen müssen auf Kurzarbeit umstellen. (Foto: Imago)
Investitionsstopps und Entlassungen stehen derzeit angesichts der Wirtschaftskrise bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Um auf Entlassungen zu verzichten, greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück. Firmen und Angestellte sollten diese Zeit für Weiterbildungen nutzen, da beide Seiten davon profitierten, sagte Helmut Passe-Tietjen vom Zentrum für Weiterbildung der Universität Bremen (zwb) dem dpa-Themendienst.
Die Zahl der Anträge auf Kurzarbeit ist im Februar stark gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg wollen fast 16.900 Betriebe das Instrument zur Überbrückung der konjunkturelle Krise für rund 700.000 Beschäftigte nutzen. Im Januar lagen den Agenturen für Arbeit bundesweit erst 10.600 Anzeigen für rund 290.000 Mitarbeiter vor.Die Unternehmen müssten sich durch die Kurzarbeit nicht von den Arbeitnehmern trennen. "Diese wiederum können etwas Sinnvolles mit der übrigen Zeit anfangen und den Betrieb dadurch stärken", erklärte Passe-Tietjen
Gerade in sehr langen Phasen der Kurzarbeit könnten auch zeitintensive Weiterbildungen angestrebt werden. "Management- oder Verhaltensmethoden lernt man nicht an einem Tag. Diese Zeit haben Mitarbeiter meist nur während der Kurzarbeit." Seit dem Konjunkturpaket II gebe es einen weiteren Anreiz für die Betriebe: Für Kurzarbeiter, die an einer Weiterbildung teilnehmen, werden die Beiträge zur Sozialversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen. Zudem sei die Kurzarbeit eine Chance, ganze Abteilungen zu schulen.
Ob der Angestellte die Weiterbildung selbst bezahlen muss, hänge von der Kultur des Betriebs ab. "Es kann schon sein, dass eine Eigenbeteiligung vorausgesetzt wird. Dann kann der Arbeitnehmer den Betrag aber in der Regel steuerlich absetzen", erklärte der Experte. Einige Unternehmen gingen aber mittlerweile dazu über, gezielt Weiterbildungen für ihre Kurzarbeiter zu organisieren.
Oft müsse der Angestellte dennoch aus eigener Initiative nach der passenden Weiterbildung suchen. "Am besten besorgt er sich dafür einen Termin bei einem der zahlreichen Weiterbildungszentren. Die können den Betroffenen ausführlich beraten", sagte Helmut Passe- Tietjen. Um die Weiterbildungen zeitlich mit der Kurzarbeit abzustimmen, wendet er sich am besten an die Personalverantwortlichen seines Betriebs.
Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit in Betrieben vorübergehend gekürzt. Für den Verdienstausfall des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat beim Arbeitsamt Kurzarbeitergeld beantragen. Für Leistungsempfänger mit Kinder beträgt die Leistung 67 Prozent der Differenz bis zum Nettoentgelt, bei Mitarbeitern ohne Kinder sind es 60 Prozent. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 18 Monate verlängert.
dpa/ dpa-tmn/ t-online.de/business
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