27.08.2008, 07:34 Uhr | fre
Datenschutzbeauftragter: Keine Rechtsgrundlage für Datenweitergabe. (Foto: imago)Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Weitergabe vertraulicher Patientendaten der Krankenkasse DAK an eine Privatfirma als illegal kritisiert. Nach einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" hat die DAK im Rahmen eines Gesundheitsberatungsprogramms für chronisch Kranke 200.000 Datensätze mit vertraulichen Gesundheitsinformationen an die Privatfirma Healthways übertragen. Laut Schaar gibt es für eine solche Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage. Die Firma Healthways kontaktiert im Auftrag der DAK chronisch kranke Patienten.
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Quelle: dpa , t-online.de
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