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Wenn der Chef stirbt: Was alles geregelt sein sollte

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Wenn der Chef plötzlich stirbt

30.12.2009, 13:02 Uhr | t-online.de/business

Wenn der Chef stirbt, hat das schwere Folgen für den Betrieb. (Foto: Imago)

Der Tod des Chefs hat für Mittelständler oft dramatische Folgen. (Foto: Imago)

Er ist der Macher im Unternehmen, gibt den Ton an und hat das letzte Wort. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden häufig nur von einer einzigen Person geleitet - doch kaum jemand denkt daran, dass seine Nachfolge am besten schon in jungen Jahren gut geregelt sein muss. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorsorgen können und worauf Sie achten sollten.

Jede vierte Nachfolge unerwartet

Wenn der Chef noch im besten Alter ist, denkt meistens niemand daran, die Firma für den Fall seines Todes abzusichern. Dabei kommt es nicht selten vor, dass kleine Unternehmen plötzlich ohne Führung dastehen. Einer Hochrechnung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) zufolge sind mehr als 26 Prozent aller Unternehmensnachfolgen unerwartet.

Pleiterisiko durch Tod des Chefs

Und neben dem emotionalen Tief für die Angehörigen kann der plötzliche Tod des Chefs für die gesamte Firma zur Tragödie werden. Denn Studien zufolge sind für rund zehn Prozent der Unternehmensinsolvenzen mangelhafte oder gar nicht vorhandene Nachfolgeregelungen ausschlaggebend.

Größtes Betriebsrisiko

Das plötzliche Ausscheiden des Chefs ist gerade für mittelständische Unternehmen eines der größten Betriebsrisiken: "Geschäftspartner sind verunsichert, Banken neigen dazu, den Überziehungskredit zu kürzen und Leistungsträger befürchten einen Verkauf", erklärt Finanz- und Mittelstandsexperte Diethard Simmert, gegenüber ftd.de.

Notfallordner deponieren

Vielen Unternehmen fehlt es ohne Chef am einfachsten: Zugangsdaten und Passwörtern, technischen Produkt- und Maschinendaten, Bauplänen oder Rezepten sowie nötigen Vollmachten, beispielsweise für Geschäftskonten. "Acht Prozent der Unternehmen überleben den Bruch an der Spitze nicht", sagt IfM-Geschäftsführer Frank Wallau gegenüber handelsblatt.com. Ein Notfallordner mit allen wichtigen Daten kann da schon weiterhelfen.

Rechtsgültiges Testament hinterlegen

Noch schlimmer kommt es, wenn es kein rechtsgültiges Testament gibt - zwei Drittel aller Unternehmer sterben Schätzungen zufolge ohne einen letzten Willen. Dann ist der Betrieb so gut wie lahmgelegt. Oftmals bleibt nichts anderes übrig, als dass Tochter, Sohn oder Witwe eines Unternehmers Hals über Kopf die Führung übernimmt, oftmals ohne echte Qualifikation.

Notfallplan ausarbeiten

Damit die Nachfolger wenigstens handlungsfähig sind, sollten Unternehmer einen Notfallplan in Form einer Akte ausarbeiten, rät Peter Lamers, Mittelstandsexperte der Berliner Kanzlei Ecovis in der ftd.de. Diese Akte enthält Generalvollmachten für Ehegatten oder Kinder, eine Liste mit den wichtigsten Passwörtern und die Zugangsdaten und Geheimnummern für alle Konten. Wichtig dabei ist, dass der Plan immer aktuell gehalten wird.

Erbschaftssteuer sinnvoll umgehen

Ratsam ist es auch, die Nachfolge anwaltlich regeln zu lassen. Immerhin kommen auf den Nachfolger einige Hürden zu, die genommen werden müssen. So rät die Anwaltskanzlei Wiens Frank & Partner, dass bei der Nachfolge geprüft werden soll, wie eine anfallende Erbschaftssteuer möglichst vermieden werden kann. Denn gerade diese Kosten bedrohten oftmals die Existenz eines Unternehmens. Außerdem sollten Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, beispielsweise Kinder, frühzeitig etwa im Rahmen eines Erbvertrages geregelt werden.


Quelle: T-Online

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