16.03.2010, 13:57 Uhr | t-online.de/business / dpa
Zwei der Kampagnen, die sich eine Rüge des Deutschen Werberats einhandelten. (Foto: Deutscher Werberat)
Werbung muss auffallen - das ist klar. Manche Unternehmen schießen dabei jedoch weit übers Ziel hinaus. Firmen, die aber mit brutalen, diskriminierenden, religiöse Gefühle verletzenden oder Kinder gefährdenden Werbemotiven schockieren, handeln regelwidrig. Genau dann schreitet der Deutsche Werberat ein und rügt entsprechende Kampagnen öffentlich - oftmals mit Erfolg.
"Im Jahr 2009 hat es erneut zum Teil krasse Grenzüberschreitungen in der kommerziellen Markt-Kommunikation gegeben", sagte der Vorsitzende des Werberats, Hans-Henning Wiegmann. Und so forderte das Gremium in 69 Fällen Unternehmen dazu auf, ihre aktuellen Kampagnen zurückzuziehen. 255 Werbekampagnen insgesamt wurden im letzten Jahr von Bürgern beim Werberat beanstandet, das sind einige weniger als noch im Vorjahr (264).
Eindeutig unangebracht empfand der Werberat beispielsweise eine Anzeige in der Zeitschrift "Wild und Hund". Dort war eine nackte Frau auf einem künstlichen Fuchsbau mit dem Spruch zu sehen: "Jäger stehen drauf, Füchse sowieso". Dieses demütigende Frauenbild verstoße gegen die Grundsätze des Werberats, rügte das Kontrollorgan die Annonce.
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Urteile hat der Werberat bei den gerügten Firmen nur in Einzelfällen. 2009 folgten 90 Prozent der von Beanstandungen betroffenen Unternehmen der Kritik, indem sie die Werbung änderten oder auf die Veröffentlichung in den Medien verzichteten. "Die Unternehmen lernen, dass es ihnen nicht gut tut, wenn sie öffentlich gerügt werden und lassen solche Werbung dann sein", betonte ZAW- und Werberat-Pressesprecher Volker Nickel gegenüber t-online.de/business.
Nur bei sieben Kampagnen beharrten die Gerügten zunächst auf Fortsetzung der Schaltung der kritisierten Werbung. In solchen Fällen geht der Werberat mit seiner Beanstandung an die Presse, nennt den Namen der Firma sowie deren Sitz. Die dadurch ausgelöste öffentliche Debatte führt in der Regel dazu, dass die Werbung dann doch vom Markt genommen wird, um Imageschäden vom Unternehmen abzuwenden.
2009 wurden folgende Firmen öffentlich gerügt: Die Hotelkette Hostel A&O (Beiersdorf-Freudenberg) warb etwa mit einem Bikini-Slip samt Aufschrift "24 hours open", die Baufirma WOFA (Weil in Schönbuch) hängte ein Plakat mit einem halb nackten Hintern an ein Baugerüst, MSI Technologie (Frankfurt am Main) warb mit heftigen Gewaltbildern für "unschlagbare" Preise.
Über ein Drittel der Beschwerden aus der Bevölkerung warf 2009 den kritisierten Werbemaßnahmen vor, sie diskriminierten Frauen. So auch die des Autoverleihs MTS GmbH (Leipzig), der seine Hänger mit dem Slogan "Miet mich, benutz mich" anpries und drei leicht bekleidete Frauen zeigte. Mit nackten Popos warb der Finanzvermittler AVF (Sindelfingen). Die Arte Gastronomie- und Betriebs AG (Nürnberg) lockte mit "Absturzgefahr" in verschiedenen Discos und der Bodenverleger Dieter Holschbach GmbH (Morsbach) zeigte auf seinen Transportern eine nackte Frau und übertitelte das Bild mit "geile Bodenbeläge".
Zugleich gab es zahlreiche Unternehmen, die direkt auf die Kritik des Werberats reagiert haben. Da zeigte etwa eine Reinigungskette auf Plakaten ein Kleinkind, das in einer geöffneten Waschmaschinentrommel spielte. Ein gefährliches Muster für Kinder, befand die Instanz der Werbeselbstdisziplin - das Werbebild wurde abgehängt.
Oder Bürger öffneten einen Brief und sahen eine Todesanzeige, die sich erst beim zweiten Blick als Nachricht über das "Ableben des Kaffeefilters" eines Automatenherstellers entpuppte. Auch diese heikle Werbeform kam vom Markt. Ebenso verhielt es sich mit dem Werbebild eines Verleihunternehmens von Nutzfahrzeugen. Der warb in einer Anzeige mit der Abbildung eines nackten Mannes ohne Kopf, der sich vor den Unterleib ein Schild mit dem Spruch hielt: "Wenn's mal auf die Größe ankommt".
Einigen Beschwerden folgte der Werberat allerdings nicht - 186 von 255 wurden als überzogen zurückgewiesen. So pries in einem TV-Spot eine Comic-Kuh namens "Paula" einen Pudding an. Der Beschwerdeführer: Die Verwendung eines Frauennamens für eine Kuh sei diskriminierend - in seiner eigenen Familie trage jemand diesen Namen. Diesen Zusammenhang konnte der Werberat nicht herstellen.
Angesichts der Wirtschaftskrise und trotz des härteren Wettbewerbs hätten die Beanstandungen gegen die Werbung in Deutschland nicht zugenommen, erklärte Wiegmann. Seit Mai 2009 bietet der Werberat eine Vorprüfung von Anzeigen und Spots. Viele Firmen könnten so wirtschaftliche Nachteile und einen Imageschaden vermeiden, die durch eine öffentliche Kritik und den Rückzug einer Anzeige drohten.
t-online.de/business / dpa
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