
18.11.2011, 12:46 Uhr | Financial Times Deutschland
Verfallen Optionsscheine, Zertifikate oder Optionen wertlos, akzeptiert das Finanzamt diesen Totalverlust nicht. Anleger bleiben somit auf ihrem Minus sitzen, müssen aber vergleichbare Gewinne versteuern.
Die Finanzgerichte Düsseldorf und München vertreten in dieser Frage unterschiedliche Ansichten. Das letzte Wort hat der BFH (Az.: IX R 50/09 und IX R 12/11). Der Ausgang des Verfahrens hat im Hinblick auf die Abgeltungsteuer besondere Bedeutung, da es nunmehr unabhängig von Haltefristen zu negativen Kapitaleinnahmen käme und sich der Kaufpreis beim Totalverlust mit Zinsen, Dividenden und realisierten Gewinnen besser als vor 2009 verrechnen ließe.
Quelle: Financial Times Deutschland
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