22.02.2010, 19:33 Uhr | dpa, AFP
Gerichtsurteil: Die Zustimmung zu Werbung darf nicht untergeschoben werden (Quelle: imago)Auf Teilnahmecoupons für Gewinnspiele muss eine Einverständniserklärung für Werbung klar und deutlich erkennbar sein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Verlag Axel Springer und dessen Tochter Ullstein. Demnach sind Einwilligungsklauseln zur Weitergabe persönlicher Daten nur zulässig, wenn sie vom übrigen Text deutlich hervorgehoben sind. Das gilt zum Beispiel auch für Bestellscheine für Werber von Zeitungsabonnements. (Az.: 4 O 89/09 und 4 O 90/09)
Im vorliegenden Fall enthielt der Bestellcoupon für den Werber neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserklärung für die Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken. Fast die gleiche Klausel stand in einem Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel in einer Zeitung des Springer-Verlages. Die Richter sahen darin Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Werbung per Telefon oder E-Mail sei nur erlaubt, wenn der Kunde eine gesonderte Einwilligungserklärung unterschrieben oder durch Ankreuzen eines Kästchens aktiv zugestimmt habe.
Dem Kunden müsse außerdem erklärt werden, von wem die Daten für welche Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Ein Springer-Sprecher sagte, die beanstandeten Klauseln würden nicht mehr verwendet. Gleichwohl prüfe das Medienhaus, ob es in Berufung gehen werde.
Ende Januar hatte die Bundesnetzagentur Bußgelder gegen Call Center wegen unerlaubter Werbung verhängt. Die Firmen und ihre Auftraggeber mussten insgesamt 500.000 Euro zahlen.
Quelle: AFP , dpa , t-online.de
BV schrieb:
am 9. Februar 2010 um 16:40:03
(0)
(0)
Karl....
...hat Recht - alles verbieten - ist eh überflüssig !!! Was soll ich mit WEIN, KUGELSCHREIBERN, VODAFONE, KABEL DEUTSCHLAND
(diese Daueranrufer - habe ich inzwischen verklagt) ..... - alle haben zu viel Geld, weil sie ihre Mitarbeiter nicht GEHÖRIG bezahlen !!!
mehr
Kommentar melden
fips schrieb:
am 9. Februar 2010 um 16:10:43
(0)
(0)
werbung
Es ist schon sehr seltsam.Da werden Bürger mit Telefonwerbung bomadiert,die keiner will. Andererseits werden Call-Center vom Staat
gefördert.Hauptsache Arbeitsplätze. Hier sellt sich doch die Frage, wer ist denn nun der Nervige, der Staat,oder das Call-C.
Die Bevölkerung wird doch von allen Seiten verarscht. Immer noch mehr Fördermittel für Call.C.
mehr
Kommentar melden
Basplayer schrieb:
am 9. Februar 2010 um 12:39:13
(0)
(0)
Werbung
OK, Werbeanrufe können nervig sein. Aber immer noch besser als früher das ewige Geklingel an der Haustür weil irgend ein
Klinkenputzer was verkaufen wollte. Den Hörer kann man schnell auflegen aber einen Vertreter wurde man nicht so schnell los.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Sechs Flaschen 2006er Domaine la Casenove + vier Gläser für 39,- € statt 78,30 €. von Hawesko
Zwei Qualitätshemden Ihrer Wahl für nur 50,- € : 5 Jahre Garantie und Retoure kostenlos. zum Special
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
Samsonite Trolleys, Reisetaschen und Accessoires: Voll gepackt mit guten Preisen von koffer-direkt.de.