
24.11.2010, 18:11 Uhr | Spiegel Online
Viele private Krankenversicherer erhöhen im kommenden Jahr erneut ihre Beträge (Quelle: dpa)
Millionen Kunden der privaten Krankenversicherung haben Ende 2010 unerfreuliche Post bekommen: Die Beiträge stiegen Anfang 2011 deutlich. Doch es gibt einen Gesetzestrick, mit dem sich Verbraucher nächstes Mal gegen den Kostenfluch wehren können.
Vor einem Jahr wusste Peter Müller (Name geändert) nicht mehr weiter. Seine private Krankenversicherung hatte ihn krank gemacht. Die Prämie stieg zum 1. Januar 2010 um 33 Prozent. Verzweifelt bat der Frührentner den Anbieter um Alternativen zum 550-Euro-Monatsbeitrag. Er könne die Police nicht bezahlen, kündigte Müller mit verzweifeltem Unterton an.
Doch die Antwort aus dem Callcenter verstärkte nur seine Angst vor dem sozialen Ruin: "Tja, dann müssen Sie eben Ihr Haus verkaufen." Auch sein Makler erwies sich angesichts des finanziellen Dramas nicht gerade als Freund und Helfer: "Tut mir Leid, nichts zu machen."
Die Antworten der Versicherung und des Policenverkäufers waren nicht nur zynisch. Sie waren auch falsch. Das erfuhr Müller aber erst, als er den Versicherungsmakler Javier Garcia aus Bad Oeynhausen kennenlernte. Der 40-Jährige verkauft ebenfalls Krankenversicherungen. Er gehört aber nach Müllers Meinung zum Kreis derjenigen Branchenvertreter, die anders als etliche Kollegen ihr Gewissen nicht zugunsten des Girokontos geopfert haben.
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Garcia wies ihn auf ein Gesetz hin, das sperrig klingt und noch immer ziemlich unbekannt ist. Das aber jeder Privatversicherte kennen sollte. In Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetztes steht:
Der Versicherungsnehmer [kann] vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz [...] annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif [...] höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag [...] verlangen.
Versteckt im sperrigen Gesetzestext folgt der entscheidende Satz:
Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
Das heißt übersetzt: Jeder Privatversicherte hat das Recht, in einen Tarif seines Anbieters zu wechseln, der im Zweifel mehr Leistungen bietet und gleichzeitig günstiger ist. Falls er Vorerkrankungen hat, kann er die zusätzlichen Leistungen ausschließen und damit einen Risikozuschlag vermeiden. Die Formel lautet: Genauso gut versichert für weniger Geld.
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Der Paragraf ist deshalb für die knapp neun Millionen Privatversicherten so wichtig, weil die Wahl von Debeka, DKV, Allianz und Co. einer Entscheidung fürs Leben gleichkommt. Wer sich vor 2009 für den Erste-Klasse-Schutz eines Anbieters entschieden hat, kann seine Alterungsrückstellungen beim Wechsel zur Konkurrenz nicht mitnehmen. Versicherte verzichten damit im Zweifel auf mehrere Zehntausend Euro. "Das lohnt sich nur in wenigen Fällen", sagt Experte Garcia.
Und jeder Privatversicherte, der bereits irgendein Wehwehchen hatte, ist eh an seinen Anbieter gefesselt. Er befindet sich je nach Schutzniveau in einem Fünf-Sterne-Gefängnis. Denn beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Wenn der Antrag nicht ganz abgelehnt wird, kommt es oft zum Ausschluss von Leistungen oder zu saftigen Risikozuschlägen. "Beides ist für die meisten Versicherten nicht attraktiv", sagt Garcia.
Wer aber über Jahrzehnte an seinen Versicherer gebunden ist, muss zusehen, dass er dort für sich das Beste herausholt. Und dabei hilft besagter Paragraf 204. Die Firmen legen immer neue Köder-Tarife auf, die für junge Gesunde gedacht sind. Tarife, in denen sich die älteren Kranken tummeln, werden dagegen geschlossen oder nicht mehr beworben. Diese Tarife vergreisen, und die Kunden kämpfen mit drastischen Kostensteigerungen.
Will ein Versicherter seinen Beitrag senken, schlagen die Anbieter meistens eine höhere Selbstbeteiligung vor oder empfehlen die Wahl eines Tarifs mit geringeren Leistungen. Der Haken: Wer später den Selbstbehalt wieder reduzieren oder in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln will, kann dies erst nach einer Gesundheitsprüfung tun. Beide Optionen sollten deshalb nur dann geprüft werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind.
Und die beste aller Alternativen ist und bleibt der Wechsel in einen günstigeren Tarif - inklusive des potentiellen Ausschlusses von Mehrleistungen. Für dieses Recht müssen die Versicherten allerdings selbst kämpfen und Ausdauer beweisen. Denn die Unternehmen haben kein Interesse daran, dass Altversicherte mit Krankheiten die Kalkulation der jungen Alles-bestens-Tarife ad absurdum führen. Deswegen hielt die Krankenversicherung ihren Kunden Peter Müller über Monate mit Tarifangeboten inklusive Risikozuschlägen hin. Allerdings waren die Policen fast durchweg teurer als sein aktueller Tarif.
Dass auch Makler häufig nicht den entsprechenden Hinweis geben, dürfte oft finanzielle Gründe haben: Sie verdienen an einem internen Tarifwechsel nichts. Ihre Prämie von bis zu 16 Monatsbeiträgen bekommen sie nur, wenn ein Versicherter bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließt. Das wiederum ist für die meisten Versicherten unattraktiv. Die Interessen könnten unterschiedlicher kaum sein.
Aber der Doppel-Kampf gegen die Versicherung und den Makler lohnt sich. Das zeigt der Erfolg von Peter Müller. Acht Monate, nachdem er seine Versicherung erstmals wegen eines Alternativangebots kontaktiert und immer wieder nachgehakt hatte, unterbreitete sie ihm einen Vorschlag nach Paragraf 204. Nun hat er nahezu die identischen Leistungen wie früher - zahlt aber statt 550 nur noch 230 Euro pro Monat.
Der Branche graut davor, dass Hunderttausende Privatversicherte dem Beispiel von Peter Müller folgen. In der Tat hätte die Massenflucht aus teuren Tarifen zur Folge, dass mittelfristig die bislang günstigen Tarife ebenfalls explodieren. Allerdings ist die Alternative für die Versicherten deutlich schlechter: Im Status quo verharren und noch schneller steigende Beiträge ertragen.
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Quelle: Spiegel Online
Elly schrieb:
am 23. Dezember 2011 um 05:37:29
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Differenzen EU-Rente und PKV
Da will die PKV immer mehr Gesundheitsprüfung und Versicherungsbeiträge, nach den Gesundheitsprüfungen
müßte man schon lange EU-Rentner sein. aber das was die PKV da treibt erkennen die Rentenversicherungen nicht an.
Also immer auch die Krankenversicherungskosten von der Rentenversicherung auf Zuzahlungen prüfen lassen, denn für Rehas zahlt ja die RV und nicht die PKV. Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist unter Umständen günstiger als eine bessere Absicherung im Behandlungstarif.
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Toni schrieb:
am 22. Dezember 2011 um 19:02:21
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PKV
Ich war 20 Jahre in der GKV. Heute in einer PKV und wenn man die richtige trifft, läuft es auch gut. Ich würde aber trotzdem Bundesweit
einführen : Grundversicherung für ALLE und wer mehr will, sollte priv. Zusatzvers. in anspruch nehmen. Die suggerierte 2-Klassenmedizin, die von den Medien aufgeputscht wird, nervt mich an. In der PKV zahlt man wohl später etwas mehr für mehr Leistung, aber dafür ist die GKV miserabel und ein aufgeblasener Apparat.
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Joppy schrieb:
am 12. Dezember 2011 um 21:07:12
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Warum überhaupt PKV? Schwachsinn!
Ich habe noch nie verstanden, wie man sich mit besserer medizinischer Versorgung "besser" fühlen
kann. Ich bin zufrieden, wenn ich NICHT zum Arzt muß, lebe gesund und bleibe gesund. Wenn ich zum Zahnarzt muß oder Antibiotika brauche, ist die Verischerung dahinter doch total egal. Notfälle, z.B. Verkehrsunfälle sind Schicksalsschläge, da bin ich in Deutschland immer bestens versorgt - wieder ist die Versicherungsart völlig egal. Warum in aller Welt also PKV? Das ist Irsinn!
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