05.01.2012, 16:08 Uhr | t-online.de mit dpa tmn
Wer einen Garten neu anlegt, kann die Kosten von der Steuer absetzen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Gute Nachrichten für Gartenfans: Der Bundesfinanzhof (BHF) hat ihre Rechte deutlich gestärkt. Wer etwa einen neuen Garten anlegt, darf die Kosten hierfür in seiner Steuererklärung geltend machen. Denn ob ein vorhandener Garten umgestaltet oder ein neuer angelegt wird, ist für den steuerlichen Abzug unerheblich, entschieden die Richter des Bundesfinanzhofs, wie die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund mitteilte (Az.: VI R 61/10).
Im dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen lassen. Die Arbeitskosten von insgesamt rund 7700 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend.
Finanzamt und Finanzgericht wollten diese Ausgaben aber nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen anerkennen. Deren Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei, so die Begründung.
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Dieser Argumentation folgten die Richter vom BFH nicht. Der Wortlaut des Gesetzes beziehe ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung ein, befanden die Richter. Ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet werde, sei daher ohne Belang.
Gartenbesitzer können generell zwei Steuerboni ausschöpfen: Erstens dürfen sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden oder Rasenmähen in der Steuererklärung Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4000 Euro geltend machen. Zweitens lassen sich bis zu 1200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen - etwa solche für die Erneuerung von Gehwegplatten.
Zusätzlich können noch 510 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, abgesetzt werden. So kommen maximal 5710 Euro zusammen. Gut für Steuerzahler: Die Kosten werden direkt von der Steuerschuld und nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
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In jedem Fall müssen Gartenbesitzer dem Finanzamt auf Nachfrage die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Hausbesitzer dürfen auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro sammeln und zusammen einreichen. Steuerlich geltend machen können sie allerdings nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht das verbaute Material.
Wichtig: Es muss eine Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind, so die ARGE Baurecht. Zudem müssen die Rechnungen per Banküberweisung beglichen werden, damit das Finanzamt einen Nachweis über die Zahlung der Schuld hat.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
Checker schrieb:
am 5. Januar 2012 um 21:25:18
(358)
(17)
@ alle Nixblicker
Der Sinn dieser Steuervergünstigung ist, im privaten Bereich die Schwarzarbeit zu bekämpfen, indem man "ehrliche
Arbeit" (die über eine offizieller Rechnung läuft) belohnt. Die Vergünstigung entspricht "nur" 20% der Gesamtrechnung (d.h. ungefähr die enthaltene Mehrwertsteuer)... Aber Achtung, jetzt kommt's: Der Handwerker bezahlt für die offiziellen Einnahmen gute deutsche Einkommensteuer... die dann tatsächlich für die Finanzierung von Kindergärten verwendet werden kann.
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Rentnerin schrieb:
am 5. Januar 2012 um 20:45:36
(159)
(112)
Wie Sie Ihren Garten von der Steuer absetzen
Die meisten Rentner, die ein sanierungsbedürftiges Haus oder Garten besitzen, können leider
nichts von der Steuer absetzen, da sie unter den Steuerfreibetrag fallen und bekommen auch keinen Kredit,. Besser wäre es, die legalen Abschreibungstricks für Reiche ganz abzuschaffen, denn diese können sich ganz einfach arm rechnen und bekommen jede Menge vom Fiskus zurück. Das gibt es in Frankreich nicht. Die EU sollte lieber mal die komplizierten und verschiedenen Steuerrechte vereinheitlichen.
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Torsten schrieb:
am 5. Januar 2012 um 20:03:43
(293)
(23)
Sozialneid
Natürlich kann man nur steuerlich etwas geltend machen, wenn man auch Steuern zahlt. Was soll also dieses Geheule von wegen reich
und arm? Ich kann meine Steuerschuld nur mindern. Wichtig ist, dass ich eine entsprechende Rechnung einreichen muss, also einen Gartenbaubetrieb und nicht einen Schwarzarbeiter beauftragt habe. Dies schafft Arbeit, denkt doch bitte mal in diese Richtung, statt schon wieder aufzuheulen!
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