Wie Winterurlauber bei Sportunfällen abgesichert sind
07.01.2009, 18:25 Uhr | bab
Richtig versichert auf die Piste (Foto: Archiv)Bis zu 45.000 Deutsche verletzen sich Jahr für Jahr beim Ski- oder Snowboardfahren im Winterurlaub. Zwar kommt es nur selten zu so schweren Unfällen wie dem, in den Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) verwickelt war. Dennoch ist es für Winterurlauber ratsam, sich vor Reiseantritt genau über ihren Versicherungsschutz zu informieren. Dies kann viel Ärger und Kosten sparen.
Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
Kommt es zu einem Zusammenstoß auf der Skipiste, zahlt sowohl beim Unfallverursacher als auch beim Unfallopfer zunächst die jeweils eigene Krankenversicherung für die ärztliche Behandlung. Die Versicherung des Unfallopfers wird in der Regel aber versuchen, den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden zur Kasse zu bitten. Für Schäden an der Skiausrüstung ist ebenfalls die Haftpflicht des Verursachers zuständig. In jedem Fall muss der Geschädigte laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem Verursacher erst die Schuld nachweisen. Bei dauerhaften körperlichen Schäden kommt es meist zu Gerichtsprozessen zwischen Verursacher und Geschädigtem, etwa über Pflegekosten oder Schmerzensgeld.
Zahlen Krankenkassen die komplette Arztbehandlung?
Das hängt ganz von der Versicherung ab und davon, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert. Gesetzlich Versicherte müssen in Deutschland lediglich ihre Versicherungskarte beim Arzt vorlegen, den Rest regelt die Kasse. Im europäischen Ausland sollten sich Wintersportler laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung an sogenannte Vertragsärzte wenden. Diese Mediziner gewährleisten gegen Vorlage der Versicherungskarte eine kostenlose Versorgung, wie sie das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes vorsieht. Hier können jedoch auch Zuzahlungen für Leistungen fällig werden, die in Deutschland unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen. Es empfiehlt sich deswegen, vor der Reise eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn ich nicht zu einem Vertragsarzt gehen kann?
Bei den Privatärzten müssen Skiurlauber die Behandlung zunächst vollständig selbst zahlen und sich die Kosten dann in Deutschland wieder von ihrer Kasse erstatten lassen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Kassen meist nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Auch deswegen lohnt sich eine private Zusatzversicherung.
Müssen sich auch privat Versicherte an bestimmte Ärzte wenden?
Nein. Laut dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich die Versicherten grundsätzlich von jedem Arzt behandeln lassen, egal ob Vertrags- oder Privatarzt. Dennoch ist auch für privat Versicherte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ratsam, etwa weil der Reiserücktransport mit dem Krankenwagen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen fällt der Rücktransport nicht abgesichert.