21.10.2010, 15:54 Uhr
Die Regierungschefs der Länder beraten heute in Magdeburg über die neue Rundfunkgebühr. Möglicherweise schließen sie ihre Arbeit an einem neuen Staatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz bereits ab und geben ihn dann zur Anhörung in den Landtagen frei. Die Gebühr soll 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine Abgabe pro Haushalt umgewandelt werden und nach dem bisherigen Stand die aktuellen 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Für Unternehmen ist eine Staffelung geplant, die sich an der Zahl der Betriebsstätten und deren Mitarbeitern orientiert. Da Wirtschaft und Handwerk Mehrbelastungen fürchten, soll diese Regelung noch einmal überarbeitet werden.
Nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" haben sich die großen Spitzenverbände der Wirtschaft mit einem Protestschreiben an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD), gewandt. Darin bezeichneten sie den Reformvorschlag als "nicht akzeptabel", berichtet die Zeitung. Scharfe Kritik übten die Vertreter der Wirtschaft an der beabsichtigten Staffelung der Rundfunkgebühren nach Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätten. Danach würden gleich große Unternehmen je nach Zahl der Filialen unterschiedliche Beiträge bezahlen. Diese "ungerechte Situation" stoße in der gesamten Wirtschaft auf großes Unverständnis, werde in dem Brief betont.
Zuletzt hatte das Land Thüringen gegen die Reform opponiert und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittel- und langfristig über eine Steuer zu finanzieren. Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, sagte, die Ministerpräsidenten hätten schon vor zwei Jahren ausführlich über diese Möglichkeit beraten, die Überlegungen aber als "zu kompliziert" verworfen.
Am Freitag steht die Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols im Mittelpunkt der Ministerpräsidentenkonferenz. Der Europäische Gerichtshof hatte das Monopol im September in seiner jetzigen Form gekippt. Die Länder müssen den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag neu fassen. Sollten sie das Monopol für Zahlenlotto und Sportwetten beibehalten, müssten sie nach dem Urteil Werbung einschränken und mehr gegen Spielsucht tun. Eine andere Variante wäre, die Sportwetten oder im Extremfall auch das Zahlenlotto über Konzessionen privaten Anbietern zu öffnen. Entscheidungen sind auf der Konferenz noch nicht zu erwarten.
Dieter schrieb:
am 21. Oktober 2010 um 12:10:03
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GEZ
Ist wieder typisch!
Selbst die Wirtschaftsverbände vertreten alles andere als die Wirtschaft (vor allen Kleinunternehmer). Ich sehe
nicht ein, warum ich privat eine Gebühr zahlen muss, dann 2 Stockwerke in mein Büro gehe und dann noch einmal eine Gebühr über meine Firma abdrücken muss. Das ist nicht nur einfache Abzocke sondern doppelter Betrug.
Bravo deutsche Politiker! Aber Hauptsache eure Vorteile gesichert (siehe Becks 60 Geburtstag: Finanzierung 50% ZDF / 50% Steuerzahler)
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456 schrieb:
am 21. Oktober 2010 um 11:23:08
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GEZ
Es wird jetzt endlich mal Zeit, daß sich die EU mit dieser Situation befasst. Da gibt es intern keine Ruhe. Monopolmacht!
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Radiohörer schrieb:
am 21. Oktober 2010 um 10:41:22
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TV-und Rundfunkgebühren
Typisch Deutschland: wenn nachweislich weder Radio-noch TV-Geräte im Haushalt sind, dennoch die Gebühren dafür
zahlen. Ich bezeichne sowas als ungesetzliche Willkür! Im übrigen angesichts der auch in öffentlich-rechtlichen Sendern zu hörende und zu sehende oftmals schlechte Programmqualität die Frage: Wofür eigentlich zahlen? Bei normalen Einkäufen kann man im Vergleich zur kommenden pauschalen Haushaltsabgabe schlechte Produkte links liegen lassen.
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