06.06.2011, 12:36 Uhr | dapd
40,4 Stunden in der Woche - auf so viele Arbeitsstunden kommen laut EU-Kommission die Deutschen. Nach den Angaben arbeitet ein Arbeitnehmer hierzulande demnach deutlich mehr als in den Tarifverträgen vereinbart. EU-Sozialkommissar Laszlo Andor sagte der Zeitung "Die Welt": "In keinem Land der Euro-Zone gibt es einen so großen Unterschied zwischen der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit und der tatsächlichen Wochenarbeitszeit wie in Deutschland." Die tarifvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit liege in Deutschland bei 37,7 Stunden.
Andor sagte: "Man kann darüber unterschiedlicher Meinung sein, ob eine solche Entwicklung vorbildlich ist." Jedes Land habe bei der Arbeitszeit seine Eigenheiten. "Wichtig ist am Ende, dass jedes Land wettbewerbsfähig ist", sagte der EU-Kommissar aus Ungarn. Dafür seien aber auch noch andere Faktoren wichtig.
Andor wandte sich gegen Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer stärkeren Angleichung des Rentenalters in Europa. "Wir wollen bei Arbeitszeiten, Urlaub und Rentenalter keine Gleichmacherei in Europa", sagte er. Dies könne nicht der Zweck der geplanten engeren wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Volkswirtschaften sein.
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Quelle: dapd
haudegen schrieb:
am 9. Juni 2011 um 09:08:48
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Das Arbeitszeitgesetz
hat in jedem Unternehmen offen für jeden nachlesbar auszuliegen,wenn nicht,kann dies allein schon geahndet werden.Das
Beste ist,man zeichnet seine Arbeitsz. lückenlos selbst auf,von der Anfahrt bis zur Heimkehr.Obwohl die Unternehmen dazu verpflichtet sind,wird hier oft riegeros geschlammt.Man sollte sich vor Augen halten,dass wenn etwas passiert,die Berufsgenossenschaften die Heilbehandlung ablehnen können,da ist es schon besser einen eigenen Nachweis zu führen.Auch an Renten u.Krankv. denk
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haudegen schrieb:
am 9. Juni 2011 um 08:45:33
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Überstunden
@Zwackelmann,wie ich sehe,verstößt das Unternehmen klar gegen das Arbeitszeitgesetz! Sich unterschreiben zu lassen,dass man
bereit ist länger zu arbeiten,ohne einen Ausgleich dafür zu erhalten,ist Sittenwidrig und hätte vor keinem Gericht bestand.Der Arbeitsvertrag ist somit ungültig,wenn dort nichts
erwähnt wird,wie die mehr geleisteten Stunden vergütet werden.Im übrigen reiten viele Unternehmen auf diese Masche,wo kein Kläger,da kein Richter.Eine Anfrage ans Gew.Aufs.Amt bewirkt oft Wunder.
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Toni Herrmann schrieb:
am 8. Juni 2011 um 22:05:46
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Überstunden
Der Deutsche ist ja auch ein JA sager.Läßt alles mit sich machen.
Man siehts ja was die Leihbuden mit Arbeitern machen
können.
Und wenn es heißt ihr arbeitet umsonst dann würde der dumme deutsche auch das mit sich machen lassen...Ist leider so!!
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