18.07.2011, 13:23 Uhr | dpa-tmn
Ein Mieter muss eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nicht hinnehmen. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 8/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Danach darf der Mieter in diesem Fall die Miete entsprechend der prozentualen Abweichung kürzen (Az.: VIII ZR 209/10).
Das Gericht gab damit einem Mieter Recht. Dieser hatte festgestellt, dass die gemietete Wohnung im Vergleich zu der im Mietvertrag beschriebenen Größe 11,5 Prozent kleiner war. Er kürzte deshalb die Miete. Der BGH sah dies - anders als das Landgericht Berlin - als zulässig an. Als unerheblich werteten die Bundesrichter insbesondere, dass die Wohnung vollständig möbliert war. Auch in diesem Fall komme es allein auf die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße an.
Quelle: dpa-tmn
Wahrsager schrieb:
am 16. Juli 2011 um 11:02:02
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Wohnung kleiner als verstraglich vereinbart.
Wenn im Mietvertrag beispielsweise 100 qm Wohnfläche drin stehen, ist es eine
Selbstverständlichkeit, das auch dem so ist und das Mietobjekt nicht nur auf 90 qm kommt. Dem Metzger würde ich auch einen erzählen, wenn der Braten nur 900g wiegt und der 1kg abrechnet. Insofern ist selbst die 10%-Regelung bereits ein riesiges und eigentlich nicht begründbares Entgegenkommen. Im Übrigen steht Betrug und Betrugsversuch unter Strafe (was solche Schummeleien durchaus sind). @Zazie: clevere Lösung!
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zazie schrieb:
am 15. Juli 2011 um 19:45:54
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Wohnfläche
Warum gibt der Vermieter auch die Wohnfläche beziffert im Mietvertrag an?
Einfach keine Flächenangaben im Mietvertrag, dann
fehlt die Vergleichszahl für den Mieter.
Rechtlich ist das einwandfrei.
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Der g. Meckerer schrieb:
am 15. Juli 2011 um 18:58:41
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Auch Vermieter müssen ehrlich bleiben .
Auch die Vermieter müssen ehrlich bleiben . Das turnusmäßige unrichtige Gejammer über
angebliche Mietnomaden ist dauernd in der Presse zu lesen .
Berichte über VER-MIETER-NOMADEN sind leider selten - obwohl hier mit allen unzulässigen Tricks versucht wird den Mietern das Geld ohne Gegenleistung aus der Tasche zu ziehen . Falsche Angaben der Wohnungsgröße , nicht durchgeführte notwendige Reparaturen , ungerechtfertigte Mieterhöhungenj u. s. w. sind vielen Vermietern anzulasten .
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