
28.08.2011, 11:04 Uhr | Spiegel Online
Die Patienten in Deutschland müssen sich auf immer höhere Ausgaben für ihre Zähne einstellen (Quelle: imago)
Die Behandlung beim Zahnarzt ist teuer, und die Kassen erstatten nur einen Teil der Kosten. Deshalb haben mehr als zwölf Millionen Deutsche eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Aber welche Tarife gibt es überhaupt? Und was müssen Patienten beachten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Es gibt mächtig Ärger im Gesundheitswesen: Zahnärzte, Gesundheitsministerium, Krankenkassen und private Versicherer liegen im Clinch. Und natürlich geht es ums Geld. Nach 23 Jahren soll ab 2012 für die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine neue Fassung gelten. Sechs Prozent mehr werden die 66.000 Zahnärzte dann verdienen. Das seien rund 345 Millionen Euro, so das Ministerium.
"Optimistisch knapp geschätzt", sagt Johann-Magnus von Stackelberg, Vizechef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Für eine Vollkrone müssten die Versicherten in Zukunft rund 74 Euro mehr bezahlen, bei der Teleskopkrone seien es gar 230 Euro mehr als heute.
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Die Zahnärzte hätten keinen Nachholbedarf. "Bei der Gebührenordnung handelt es sich nicht um eine fixe Preisliste", so der Verbands-Vize gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. "Der Zahnarzt kann selbst entscheiden, welchen Steigerungssatz er für Leistungen benutzt." Die in der GOZ angegebene Gebühr lässt sich je nach Komplexität der Behandlung steigern, etwa um das 2,3-fache oder das 3,5-fache.
Und hier bewegten sich viele Zahnärzte eher am oberen Ende, meint auch Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Von 2000 bis 2009 habe sich die Zahl der Abrechnungen mit einer Steigerung um mehr als den Faktor 2,3 um fast 65 Prozent erhöht. Und das treibt die Kosten: "Die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin sind in den vergangenen zehn Jahren überproportional gestiegen, von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009. Das rechtfertigt keine Ausweitung der Zahlungen um sechs Prozent."
Zahnersatz und -behandlung sind teuer und werden es auch bleiben. Auf einen Teil der Kosten bleiben gesetzlich Versicherte sitzen - gerade, wenn sie mehr als den Standard wollen. Denn die Krankenkassen zahlen von den Zahnersatzkosten nur einen Teil. Wie viel, gibt das sogenannte befundorientierte Festzuschusssystem vor. Für den komplizierten Fall von zwei Implantaten plus Knochenaufbau und einer Krone liegt er bei 863 Euro. Die ganze Behandlung kostet aber eigentlich 3803 Euro. Bleibt ein Eigenanteil für den Patienten von 2940 Euro. Tendenz steigend.
Diese Kosten lassen sich mit einer privaten Zahnzusatzversicherung drücken. Die Tarife sind mit Abstand die beliebtesten Zusatzprodukte in der Krankenversicherung. Von den 21,5 Millionen Menschen, die in Deutschland eine Zusatzversicherung haben, wappnen sich aktuell 12,4 Millionen mit einer Zahnzusatzversicherung für ihren nächsten Zahnarztbesuch.
In der Regel übernehmen die Privaten einen festen Prozentsatz der Zahnarztrechnung. Für bessere Materialien lassen sie üblicherweise 80 Prozent inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung springen. Im obigen Beispiel der Implantate wären das 2180 Euro. Der Patient müsste also nur noch 761 Euro aus eigener Tasche zahlen. Eine andere Variante ist es, den Anteil der Krankenkasse schlicht zu verdoppeln. Hier flattert dem Versicherten aber oft doch noch eine hohe Rechnung ins Haus - etwa über 2.077 Euro, für das Implantate-Beispiel gerechnet.
Klären sollten Versicherte auch die Frage, für welchen Zahnersatz ihr Anbieter zahlt. Manche Versicherer wie Axa und Central gehen nicht genauer auf ihre Definition zu den abgedeckten Materialien ein, sprechen von Zahnersatz und Kronen.
Andere Gesellschaften äußern sich etwas klarer. Die Arag nennt beim Tarif Z100 beispielsweise Implantante und Onlays sowie Einlagenfüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik. Ebenso wichtig ist es, den Begriff der Zahnbehandlung zu klären. Sind Wurzel- und Parodontose-Behandlungen abgedeckt oder nicht? Anbieter wie Ergo Direkt oder Debeka schließen diese Eingriffe in ihren Tarifen ZBB und AZ plus aus.
Große Unterschiede gibt es auch bei der professionellen Zahnreinigung. Beim Tarif ZV der R+V gibt es das Geld für eine Reinigung im Jahr zurück, Allianz übernimmt beim ZahnBest maximal 50 Euro im Jahr, Arag oder CSS etwa nennen keine Begrenzung.
Allerdings können die Leistungen auch gedeckelt sein. Die Arag erstattet im ersten Vertragsjahr zum Beispiel nicht mehr als 500 Euro, im zweiten Jahr sind es 1000 Euro. Bei der R+V ist über vier Jahre bei 10.000 Euro Schluss. Andere Gesellschaften dagegen schenken sich die sogenannte Zahnstaffel. Hierzu gehören etwa Allianz, CSS und Debeka.
Eher selten verzichten die Gesellschaften auf die übliche achtmonatige Wartefrist zu Beginn des Vertrags. Sie soll die Versicherungen davor schützen, dass Kunden sich schnell noch versichern, wenn der Zahnarzt eine komplette Gebisssanierung ankündigt. In diesem Fall leisten private Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich nicht. Behandlungen, die zum Vertragsabschluss schon in Planung oder angekündigt sind, schließen alle Versicherer von der Leistung aus.
Alle Versicherer? Nein. ERGO Direkt hat im April den Tarif "Zahnersatz-Sofort" gestartet. Er sieht weder Wartezeiten noch Altersbegrenzungen noch Zahnstaffeln vor und greift auch dann, wenn der Zahnarzt mit seiner Behandlung schon angefangen hat. Die Ergo verdoppelt den Festzuschuss der GKV. Dafür müssen sich Kunden 24 Monate an die Ergo binden und 29,90 Euro im Monat an Prämie zahlen. Außerdem können sie den Tarif nur einmal abschließen. Kündigen sie, ist der Weg zurück in das Produkt zu späterer Zeit versperrt.
Und das hat seinen Grund: "Erstmals können sich Kunden versichern, wenn der Schaden bereits eingetreten ist", sagt Peter M. Endres, Vorstandsvorsitzender des Direktversicherers. Das verstößt eigentlich gegen uralte Versicherungspraxis. Aber: "Wir gehen ein kalkulierbares Risiko ein." Die Hilfe in der Not würden die Versicherten honorieren und nicht nach abgelaufener Mindestvertragslaufzeit und abgeschlossener Gebissüberholung wieder kündigen.
Wenn dem doch so ist und die Kunden sich finanzrational verhalten, wie es im Ökonomen-Deutsch so schön heißt, "dann wird dieser Tarif nicht auskömmlich sein", so Endres.
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Quelle: Spiegel Online
ab40 schrieb:
am 16. Oktober 2011 um 12:24:44
(3)
(1)
Gier
Warum ist niemand in der Lage diese gierigen Lobbyisten zu stoppen? Ärzte haben sich doch zu Wirtschaftsunternehmen degradiertund ich
verzichte lieber darauf als diesen Rattenängern alles in den Rachen zu schieben!! Man hat es doch zu spüren bekommen, nach Honerarerhöhung findest Du keinen Arzt mehr der länger als 12.00 Uhr anspechbar ist! Zum Gück, alles ist vergänglich, die auch.
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rudi schrieb:
am 29. August 2011 um 14:42:38
(14)
(0)
Zahnarztkosten
Jeder Mensch kann sich doch wohl denken, dass spätestens ab 40 Jahre die Zähne "repariert" werden müssen, d.h.,
wenn ich mir von Anfang an Geld für den Zahnarzt zurücklege, dann kann ich getrost auf weitere ZA-Rechnungen warten. Die Ergo-Vers. ist eine Mogelpackung. Legt Euch Geld weg, dann hab Ihr bei Bedarf immer etwqs.
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sauerland schrieb:
am 29. August 2011 um 11:19:49
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@Zahnstein
Schon mal den Tarif abgeschlossen. Sicherlich ja nicht. Wer als Rentner oder Geringverdiener neue Zähne braucht der weiß diesen
sofort Tarif zu schätzen. Die meisten Leute wollen keine Implantate, sondern neue Zähne, wenn möglich Kronen. Ein Freund hat für 2.500€ neue Zähne in der Mache. 1.100€ zahlt die Kasse, somit zahlt die Ergo nochmals 1.100€ womit er nur noch 300€ selbst aufbringen muss. Wo ist das ein schlechtes Geschäft. Er stottert jetzt alles über weitere 20 Versicherungsjahre ab.
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